TED·453198-2026·Schließt in 34 Tagen

Elektroinstallationsarbeiten für den Nord- und Westflügel von Schloss Heidecksburg

Thüringen
Rudolstadt, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
BauleistungenElektroinstallationÖffentliche VerwaltungKultur und DenkmalpflegeElektroinstallationDenkmalschutzOeffentliche AusschreibungBauleistungenSchloss Heidecksburg
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten schreibt Elektroinstallationsarbeiten für das Projekt Schloss Heidecksburg in Rudolstadt aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Schaltgerätekombinationen, Notlichtsystemen sowie die allgemeine Elektroinstallation inklusive Kabeltrassen und Installationsgeräten. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk im Rahmen des SIP I Projekts.

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ELT

VergabeHero-Einschätzung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sucht einen Fachbetrieb für Elektroinstallationen im Schloss Heidecksburg in Rudolstadt. Im Rahmen der Sanierung des Nord- und Westflügels müssen unter anderem Schaltschränke, eine Notstromversorgung für die Beleuchtung sowie diverse Steckdosen und Schalter installiert werden. Der Auftrag ist als Los 19 Teil eines größeren Bauvorhabens und wird ausschließlich über den Preis vergeben. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit der Elektroausstattung historischer Gebäude oder vergleichbarer öffentlicher Bauprojekte mitbringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, außer relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 19 Elektroinstallationsarbeiten

· 1 St. Zentralbatterie Notlicht, 3 kW, 1 h, · 2 St. Brandschutzklappe mit Motorantrieb (Belüftung Batterieraum), · 1 St. Installationskleinverteiler H/B 800/550 mm, · 1 St. Energie-Schaltgerätekombination, 160A, H/B 800/1050 mm, · 1 St. Energie-Schaltgerätekombination, 250A, H/B 2000/1550 mm, · 1 St. Energie-Schaltgerätekombination, 160A, H/B 950/550 mm, · 200 St. Installationsgeräte (Schalter, Steckdosen), · 270 St. Geräte- bzw. Abzweigdosen, · 100 m Kabeltrasse Breite bis 300 mm, · 800 m Elektro-Installationsrohr, Kunststoff bzw. Alu, bis 63 mm, · 4.100 m halogenfreie Installationsleistung bis 3x6 mm2, · 2.450 m halogenfreie Installationsleistung bis 5x2,5 mm2, · 650 m Funktionserhaltkabel E30 bis 3x6 mm2, · 1100 m Fernmeldekabel bis 10x2x0,8, · 130 St. Verbindungsmuffe bis 10 mm2, · 200 St. Brandschutz-Mörtelschott bis 0,2 m2, · 230 St. Bohrungen durch Mauerwerk, D bis 20mm, · 400 m Wandschlitz Mauerwerk, B/T bis 50/30 mm, · 600 m Wandschlitz Mauerwerk, B/T bis 150/50 mm, · 50 St. Deckenfluter, LED, 27 W, 1.180 lm, · 20 St. Feuchtraum-Wannenleuchte, 51 W, 6.400 lm, · 13 St. Rettungszeichenleuchte, · 5 St. Sicherheitsleuchte für Flächen, · 150 m LED-Lichtband für bauseitigen Treppen-Handlauf, 2000 lm/m, mit Steuergerät, · 8 St. Potentialausgleichsschienen, · 420 m Potentialausgleichsleitung bis 1x25 mm2, · 6 St. Überspannungsableiter Typ 2, · 2 St. NRA-Anlage Treppenhaus (Motoren bauseits), · 2 St. Kabelschacht, Kunststoff, L/B/T 0,8/0,8/1,6 m, · 18 m3 Kabelsand, · 150 m Erdkabel 5x4 mm2, · 300 m Kabel-Schutzrohr, D bis 160 mm, · 6 St. Kernbohrung und Vorbauflansch als Hauseinführung DN150, · 10 St. SNV-Verteiler (Einzelkästen) demontieren und entsorgen, · 500 m Kabel bis D 15 mm demontieren und entsorgen, · 95 St. Schalter, Steckdose, Geräte- bzw. Abzweigdosen demontieren und entsorgen, · 110 St. Endstromkreise aus Schaltschrank ausklemmen, beschriften zur Wiederverwendung, · 80 Std. Recherche Bestandskabel, Kabelwege.

CPV 45311200Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis 100%

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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