Elektroinstallation für die Neugestaltung des Terminal 1 am Flughafen Köln/Bonn

Was wird ausgeschrieben
Der Flughafen Köln/Bonn schreibt die Elektroinstallationsarbeiten für die Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs im Terminal 1 aus. Es handelt sich um ein Einzelgewerk im Rahmen des Projekts 'Aufenthaltskonzept der Zukunft'. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 12. August 2026.
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Flughafen Köln-Bonn, Terminal 1 Neugestaltung - Aufenthaltskonzept der Zukunft Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um die Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs im Terminal 1 des Flughafen Köln Bonn (FKB). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Elektroinstallation.
Der Flughafen Köln/Bonn plant eine umfassende Modernisierung seines Terminal 1, um das Aufenthaltskonzept für Reisende zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen dieser Sanierung wird nun ein Fachunternehmen für die Elektroinstallation gesucht, das die technischen Anlagen im Abflugbereich erneuert oder anpasst. Da es sich um eine sicherheitskritische Infrastruktur an einem Flughafen handelt, sind die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Bieter hoch. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen
- Rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung
- Vollständig ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. -Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie Verfehlungen oder wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen. Diese fakultativen Ausschlussgründe sind in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt. Mit dem Angebot einzureichen sind: a) Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung; b) Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angbeot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bietern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für: - a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters; - b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis; - c) Eigenerklärung zur Eignung; diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Aufteilung in Lose
1 LotFlughafen Köln-Bonn, Terminal 1 Neugestaltung - Aufenthaltskonzept der Zukunft Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um die Umgestaltung und Sanierung des Abflugbereichs im Terminal 1 des Flughafen Köln Bonn (FKB). Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Elektroinstallation.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Zuschlag ergeht auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung