Entsorgung und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) schreibt die Entsorgung und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung an den Übergabestellen, vergütet die Übernahme der Geräte und führt diese einer ordnungsgemäßen Verwertung gemäß ElektroG zu. Der Vertrag umfasst die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Elektroaltgeräteentsorgung Sammelgruppen 2,4 und 5 gemäß §14 Abs. 5 ElektroG
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Elektroaltgeräten. Dabei geht es konkret um die Sammelgruppen 2 (Bildschirme/Monitore), 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte) gemäß Elektrogesetz. Der beauftragte Entsorger holt die Geräte an den Sammelstellen ab, vergütet den Wert der Altgeräte und stellt die fachgerechte Wiederverwendung oder Verwertung sicher. Da der Auftragnehmer hierbei gesetzliche Pflichten des Entsorgungsträgers übernimmt, sind entsprechende Nachweise über die Entsorgungsfachbetriebszertifizierung erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gemäß ElektroG
- Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung und Wiederverwendung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Fehlende Erklärungen und Nachweise können einmalig nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDiese genannten Sammelgruppen 2, 4 sowie 5 sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Zu diesem Zweck sucht aha (nachfolgend AG genannt) einen Verwerter (nachfolgend AN genannt) für alle drei Sammelgruppen, der die Abholung der Geräte an den Übergabestellen des AG vornimmt, die Übernahme der Geräte vergütet, die Geräte einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführt und die Pflichten des örE entsprechend § 14 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 20, 22, 25 und 26 ElektroG erfüllt und entsprechende Nachweise vorlegt. Von aha wurden im Jahr 2025 ca. 730 Mg der SG 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten), ca. 1.560 Mg der SG 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt) zusätzlich ein geringer Teil an Nachtspeicheröfen und ca. 3.150 Mg der SG 5 angenommen. Die Höchstmengen belaufen sich bei ca. 1.200 Mg der SG 2, bei ca. 2.000 Mg der SG 4 und bei 3.500 Mg bei SG 5. Die Übergabe der Elektro-Altgeräte erfolgt an folgenden Übergabestellen des AG: a) Deponie Burgdorf, Steinwedeler Strasse, 31303 Burgdorf b) Deponie Kolenfeld, 31515 Wunstorf-Kolenfeld
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung