TED·522759-2026·Schließt in 36 Tagen

Beschaffung eines elektrischen Abfallsammelfahrzeugs

Nordrhein-Westfalen
Hilden, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
FahrzeugeUmwelttechnikÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftElektromobilitaetAbfallwirtschaftKommunalfahrzeugeOeffentliche BeschaffungNachhaltigkeit
Auftragswert
~€425k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Sept. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Hilden schreibt die Lieferung eines elektrisch betriebenen Müllsammelfahrzeugs als Neufahrzeug aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein Fahrzeug. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 3. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1x elektrifiziertes Müllsammelfahrzeug als Neufahrzeug.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Hilden sucht einen Anbieter für ein neues, elektrisch betriebenes Müllsammelfahrzeug. Das Fahrzeug soll zur Modernisierung der städtischen Entsorgungsflotte beitragen und wird als einzelnes Fahrzeug ausgeschrieben. Interessierte Unternehmen müssen in der Lage sein, ein Neufahrzeug mit Elektroantrieb zu liefern, das den Anforderungen der kommunalen Abfallwirtschaft entspricht. Nachforderungen zu den Unterlagen müssen innerhalb von sechs Tagen eingereicht werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Nachreichung geforderter Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Unterlagen, die nachgefordert werden, müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001elektrisches Abfallsammelfahrzeug

-

CPV 34144511Frist 3. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • cost

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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