Elektrische Energieversorgung und Leittechnik für Energiezentrale im Brainergy Park Jülich
Was wird ausgeschrieben
Die Brainergy Park Energie GmbH vergibt die Errichtung der elektrischen Energieversorgung (Los 6) und der Leittechnik (Los 7) für eine Energiezentrale im Wissenschaftspark Brainergy Park Jülich. Das Projekt umfasst die Elektrifizierung von Trafostationen, 7 von 11 Wärmepumpen sowie Netzpumpen und Druckhaltung. Die Anlage versorgt ein Low-Exergy-Netz (LE-Netz) mit Wärme und Kälte über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse. Das Gesamtprojekt umfasst ein 52 ha großes Areal in Jülich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Das LE-Netz soll in Betrieb genommen werden, bevor die Energiezentrale fertig gestellt wird. Die provisorische elektrische Energieversorgung im Bauabschnitt 1 ist bereits vergeben. Leistungsumfang hier ist die Elektrifizierung der Trafostationen, der ersten 7 von insgesamt 11 Wärmepumpen sowie der provisorischen Netzpumpen und Druckhaltung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Errichtung der Energiezentrale in folgenden Losen: • Los 6: Elektrische Energieversorgung • Los 7: Leittechnik
Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt die elektrische Energieversorgung und Leittechnik für eine neue Energiezentrale in ihrem entstehenden Wissenschaftspark. Das 52 Hektar große Gelände einer ehemaligen Sendeanlage wird zu einem innovativen Gewerbegebiet mit direkter Nähe zum FH Aachen Campus entwickelt. Die Energiezentrale versorgt das sogenannte Low-Exergy-Netz mit Wärme und Kälte – dabei kommen reversible Wärmepumpen, Wärme- und Kältespeicher sowie Elektrokessel zum Einsatz. Die ausgeschriebenen Lose umfassen die Elektrifizierung von Trafostationen und Wärmepumpen sowie die Leittechnik zur Steuerung der Anlage. Die Vergabe erfolgt anhand von Qualität (40%) und Preis (60%), wobei die Angebotsfrist im Juni 2026 endet.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis beruflicher Erfahrung im Anlagenbau für den Projektleiter
- Schriftliche Darstellung der projektspezifischen Anforderungen und technischen Herausforderungen
- Eignung nach § 51 SektVO (keine Ausschlussgründe wegen Straftaten, Steuer-/Sozialversicherungsschulden, Insolvenz)
- Erfahrung mit Automatisierungssteuerungen oder vergleichbaren Systemen (für Los 7)
- Nachweis der Fachkunde für elektrotechnische Installationen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf § 51 SektVO hingewiesen. Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Aufteilung in Lose
2 LoteAuf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Das LE-Netz soll in Betrieb genommen werden, bevor die Energiezentrale fertig gestellt wird. Die provisorische elektrische Energieversorgung im Bauabschnitt 1 ist bereits vergeben. Leistungsumfang hier ist die Elektrifizierung der Trafostationen, der ersten 7 von insgesamt 11 Wärmepumpen sowie der provisorischen Netzpumpen und Druckhaltung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Errichtung der Energiezentrale in folgenden Losen: • Los 6: Elektrische Energieversorgung • Los 7: Leittechnik
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Das LE-Netz soll in Betrieb genommen werden, bevor die Energiezentrale fertig gestellt wird. Die provisorische elektrische Energieversorgung im Bauabschnitt 1 ist bereits vergeben. Leistungsumfang hier ist die Elektrifizierung der Trafostationen, der ersten 7 von insgesamt 11 Wärmepumpen sowie der provisorischen Netzpumpen und Druckhaltung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Errichtung der Energiezentrale in folgenden Losen: • Los 6: Elektrische Energieversorgung • Los 7: Leittechnik
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality15%
Los 6: Elektrische Energieversorgung aa) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Bereich Anlagenbau als Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 6 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 6 Jahre bis einschließlich 7 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 7 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 9 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. bb) Personenbezogene Referenzen des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Bieter haben eine persönliche Referenz des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Die Leistung muss in einem Zeitraum seit 2021 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Eine ältere Referenz wird nicht gewertet. Die Referenz wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Errichtung einer Energiezentrale (Wärme oder Kälte); 2 Punkte - Versorgung des Erzeugers/Verbrauchers größer 500 kWel in einem Wärme- oder Kältenetz; 2 Punkte - Durchführung von umfangreichen Inbetriebnahmen in Zusammenarbeit mit der Automatisierungstechnik; 2 Punkte - Lieferung und Errichtung von Schaltanlagen größer 2.000 A in Einschubtechnik; 2 Punkte - Errichtung einer PV-Anlage als Fachdachsystem mit einer Leistung größer 50 kWp. 2 Punkte Erfüllt danach die Referenz alle fünf Kriterien, wird die maximale Punktzahl in Höhe von 10 Punkten erreicht.
- quality25%
cc) Schriftliche Darstellung zur Herangehensweise an die Leistungserbringung "Darstellung der projektspezifischen Anforderungen sowie der wesentlichen technischen und organisatorischen Herausforderungen und Risiken für den Realisierungszeitraum, insbesondere in Bezug auf Schnittstellen, Verfügbarkeiten oder weitere Projektbereiche." Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und aussagekräftig die Besonderheiten und Herausforderungen des Projektes darzustellen und darzulegen, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Herausforderungen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen die Erreichung der Projektziele sichergestellt werden kann. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese bewerten zu können. Hierzu soll der Bieter die projektspezifischen Anforderungen sowie die wesentlichen technischen und organisatorischen Herausforderungen und Risiken für den Realisierungszeitraum, insbesondere in Bezug auf Schnittstellen, Verfügbarkeiten oder weitere Projektbereiche darstellen. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. Die ermittelte Punktzahl wird – je Angebot – mit 5 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 25 Punkte erreichen.
- price60%
dd) Preisangebot Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 60 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Dem Bieter steht es frei einen Nachlass für den Fall zu gewähren, dass der Bieter mit mehreren Losen beauftragt wird. Der Nachlass ist an der entsprechenden Stelle im Angebotsschreiben anzugeben. Bei der Angebotswertung findet der Preisnachlass nur dann Berücksichtigung, wenn der Bieter unter Berücksichtigung des Nachlasses in sämtlichen Losen, auf welche er anbietet, das wirtschaftlichste Angebot anbietet. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Wertung des Preisangebotes unter Außerachtlassung des Nachlasses.
- quality15%
Los 7: Leittechnik aa) Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Bereich Anlagenbau als Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 6 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 6 Jahre bis einschließlich 7 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 7 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 9 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. bb) Personenbezogene Referenzen des Projektleiters im Bereich Anlagenbau Bieter haben zwei persönliche Referenz des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Die Leistung muss Planung, Aufbau und Inbetriebnahme umfasst haben und in einem Zeitraum seit 2021 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Eine ältere Referenz wird nicht gewertet. Die Referenz wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - mind. 2 Projekte mit > 1 PLS-Systemen im industriellen Umfeld (Kälte, Wärme, Wasser, Chemie); 2 Punkte - mind. 2 Projekte mit Anbindung von > 3 Großwärmepumpen an eine übergeordnete Steuerung; 2 Punkte - mind. 2 Projekte Sicherheitskonzepten mit > 10 Sicherheitskreisen in industriellen Anlagen über sicherheitsgerichtete Steuerungen inkl. Nachweise des PL bzw. SIL; 2 Punkte - mind. 2 Projekte mit Integration eines Energiemanagementsystemen in ein PLS bzw. Steuerungssystem; 2 Punkte - mind. 2 Projekte mit Netzwerküberwachungen (Anomalieerkennung), DMZ und Firewalls. 2 Punkte Erfüllt danach die Referenz alle fünf Kriterien, wird die maximale Punktzahl in Höhe von 10 Punkten erreicht.
- quality25%
cc) Schriftliche Darstellung zur Herangehensweise an die Leistungserbringung "Darstellung, wie der Bieter die Realisierung von Projekten mit Automatisierungssteuerungen (oder vergleichbaren Systemen) umsetzt, einschließlich welcher Methodik zur Implementierung des Lastenheftes sowie zur Abstimmung von Prozessleitbildern eingesetzt wird. Darstellung zur Umsetzung der Qualitätssicherung sowie der Erstellung der Enddokumentation." Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und da-in in möglichst kompakter Form strukturiert und aussagekräftig die Besonderheiten und Herausforderungen des Projektes darzustellen und darzulegen, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Herausforderungen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen die Erreichung der Projektziele sichergestellt werden kann. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese bewerten zu können. Hierzu soll der Bieter darstellen, wie er die Realisierung von Projekten mit Automatisierungssteuerungen (oder vergleichbaren Systemen) umgesetzt, einschließlich welcher Methodik zur Implementierung des Lastenheftes sowie zur Abstimmung von Prozessleitbildern eingesetzt wird. Zudem soll der Bieter die Umsetzung der Qualitätssicherung sowie der Erstellung der Enddokumentation darstellen. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. Die ermittelte Punktzahl wird – je Angebot – mit 5 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 25 Punkte erreichen.
- price60%
dd) Preisangebot Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 60 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Honorar mit der maxi-malen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Dem Bieter steht es frei einen Nachlass für den Fall zu gewähren, dass der Bieter mit mehreren Losen beauftragt wird. Der Nachlass ist an der entsprechenden Stelle im Angebotsschreiben anzugeben. Bei der Angebotswertung findet der Preisnachlass nur dann Berücksichtigung, wenn der Bieter unter Berücksichtigung des Nachlasses in sämtlichen Losen, auf welche er anbietet, das wirtschaftlichste Angebot anbietet. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Wertung des Preisangebotes unter Außerachtlassung des Nachlasses.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung