Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

17. Juli 2023

TED·465085-2026

Elektrifizierung der Voreifelbahn (Strecke 2645), Lose 6, 7 und 8

Nordrhein-Westfalen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungBahninfrastrukturElektrifizierungSchienenverkehrBauleistungenOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecken die Lose 6, 7 und 8 für die Voreifelbahn (Strecke 2645) aus. Es handelt sich um Bauleistungen im Bereich der Bahninfrastruktur. Da es sich um eine Änderungsbekanntmachung handelt, liegt der Fokus auf der Anpassung oder Fortführung bestehender Bauverträge.

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Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 (Los 6, 7 und 8)

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG führt die Elektrifizierung der Voreifelbahn (Strecke 2645) fort und schreibt hierfür die Lose 6, 7 und 8 aus. Bei diesen Losen handelt es sich um spezifische Bauabschnitte für die bahntechnische Ausrüstung, die notwendig sind, um die Strecke für den elektrischen Betrieb umzurüsten. Da die Ausschreibung als Änderungsbekanntmachung geführt wird, ist davon auszugehen, dass bestehende Verträge angepasst oder ergänzt werden. Das Projekt ist Teil der großflächigen Modernisierung der Eifelstrecken, um die Anbindung an das elektrische Schienennetz zu verbessern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 Los 8

Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 Los 8

CPV 45234160
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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