Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Mrowiec Fenster - Türen - Wintergärten GmbH

Auftragswert

€205k

Zuschlag am

2. Sept. 2025

TED·523886-2026

Herstellung, Anlieferung und Einbau von Fenstern, Türen und Sonnenschutz für eine Kindertagesstätte

BauleistungenGesundheitswesenSoziale DiensteFensterbauTuerenSonnenschutzKita NeubauBerlinHandwerk
Auftragswert
€205k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord schreibt die Lieferung und Montage von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzsystemen für einen Kita-Neubau in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 204.596 Euro.

Vollständige Beschreibung anzeigen

ELCH Fenster Türen Sonnenschutz

VergabeHero-Einschätzung

Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee. Im Rahmen dieses Projekts werden Fenster, Außentüren sowie der dazugehörige Sonnenschutz ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die komplette Leistung von der Herstellung über die Anlieferung bis hin zum fachgerechten Einbau vor Ort. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren, bei dem das günstigste Preisangebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001ELCH 525.0306

Herstellung, Anlieferung und Einbau von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutz für eine Kindertagesstätte (Neubau) in Berlin Heiligensee.

CPV 45421100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichkeit des Angebots

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Sept. 2025
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Mrowiec Fenster - Türen - Wintergärten GmbH · €205k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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