Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Resto GmbH

Auftragswert

€400k

Zuschlag am

1. Dez. 2025

TED·508611-2026

Elektroinstallationsarbeiten und Beleuchtung für eine Kindertagesstätte

BauleistungenElektroinstallationSoziale DiensteKirchliche EinrichtungenBauwesenElektroinstallationBeleuchtungstechnikNeubauKindertagesstaetteBerlinHandwerk
Auftragswert
€400k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord schreibt Elektroinstallationsarbeiten und die Beleuchtung für einen Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von knapp 400.000 Euro. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

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ELCH Elektroinstallationsarbeiten, Beleuchtung

VergabeHero-Einschätzung

Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Elektroinstallationen. Der Auftrag umfasst die gesamte elektrische Ausstattung sowie die Beleuchtung des neuen Gebäudes. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk, das im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben wird. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 400.000 Euro, wobei der Zuschlag ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erfolgt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001ELCH - Elektroinstallationsarbeiten, Beleuchtung

Elekroinstallationsarbeiten nebst Beleuchtung für eine Neubau-Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee

CPV 45311000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichkeit des Angebotes

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Dez. 2025
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Resto GmbH · €400k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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