Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·509237-2026

Einzelbeförderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf

Bayern
Donauwörth, Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenSoziale DienstleistungenÖffentliche VerwaltungPersonenbeförderungSchuelerbefoerderungPersonenbefoerderungOeffentlicher DienstSoziale DienstleistungenDonau Ries
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Donau-Ries schreibt die Einzelbeförderung von Schülern zum Förderzentrum Kaisheim sowie zu weiterführenden Schulen aus. Der Auftrag richtet sich an Transportdienstleister, die Kinder mit speziellen Bedürfnissen, wie etwa Gehbehinderungen oder Autismus, sicher befördern können. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schülerbeförderung Einzelbeförderung Förderzentrum Kaisheim/weiterführende Schulen

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Donau-Ries sucht einen Dienstleister für die individuelle Beförderung von Schülern, die aufgrund körperlicher Einschränkungen oder besonderer Bedürfnisse nicht den regulären öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Dazu gehören beispielsweise Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder aufgrund von Autismus eine engmaschige Betreuung während der Fahrt benötigen. Der Auftrag umfasst die tägliche Beförderung zum Förderzentrum in Kaisheim sowie zu weiterführenden Schulen im Landkreis. Da es sich um eine Einzelbeförderung handelt, ist eine hohe Zuverlässigkeit und spezifische Eignung für den Transport von Kindern mit Förderbedarf erforderlich. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Schülerbeförderung Einzelbeförderung

Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Wemding, Wolferstadt, Otting, Fünfstetten, Huisheim, Harburg, Tapfheim, Kaisheim, Donauwörth, Mertingen, Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Monheim, Daiting, Rögling, Tagmersheim, Marxheim, Genderkingen, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain, Münster, Holzheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium Donauwörth, Realschule Hl. Kreuz Donauwörth, Realschule St. Ursula Donauwörth, Staatliche Realschule Rain, Anton- Jaumann-Realschule Wemding, Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth, Gebrüder-Lachner-Mittelschule Rain, Leonhart-Fuchs-Volksschule Wemding, Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Ludwig-Bölkow-Berufsschule Donauwörth, Private Wirtschaftsschule Donauwörth. In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.

CPV 60130000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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