Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BOS-Mobile-Systeme GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·502947-2026

Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeugs (ELW 1) für die Feuerwehr

Niedersachsen
Osterholz-Scharmbeck, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrEinsatzfahrzeugOeffentliche BeschaffungFahrzeugbauKommunalbedarf
Auftragswert
€0k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Lilienthal schreibt die Lieferung eines Einsatzleitfahrzeugs vom Typ ELW 1 für die örtliche Feuerwehr aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die Fahrzeugbeschaffung. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Lilienthal beabsichtigt, ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) für die Feuerwehr Lilienthal-Falkenberg zu beschaffen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Lilienthal sucht für ihre Feuerwehr einen neuen Einsatzleitwagen (ELW 1). Ein solches Fahrzeug dient als mobile Einsatzzentrale, von der aus die Feuerwehrleute vor Ort ihre Arbeit koordinieren. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Fahrzeugs inklusive der notwendigen technischen Ausstattung. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, wird der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Einsatzleitfahrzeug für die Feuerwehr Lilienthal-Falkenberg - ELW 1

Die Gemeinde Lilienthal beabsichtigt, ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1) für die Feuerwehr Lilienthal-Falkenberg zu beschaffen.

CPV 34144210
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BOS-Mobile-Systeme GmbH & Co. KG · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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