TED·536534-2026·Schließt in 28 Tagen

Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten (Ökomobil)

Saarland
Saarbrücken, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungAbfallwirtschaftSchadstoffentsorgungOeffentliche DienstleistungenUmweltschutz
Auftragswert
~€2.4M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH schreibt die mobile Schadstoffsammlung für private Haushalte im Saarland aus. Der Auftrag ist in zwei Lose (West und Ost) unterteilt und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend am 01.01.2027. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS

VergabeHero-Einschätzung

Die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH sucht einen Dienstleister für das sogenannte Ökomobil, das Schadstoffe aus privaten Haushalten im Saarland einsammelt und fachgerecht entsorgt. Der Auftrag läuft über vier Jahre von Anfang 2027 bis Ende 2030 und ist in zwei geografische Gebiete unterteilt: Los 1 für den Westen und Los 2 für den Osten des Entsorgungsgebiets. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben, wobei der Zuschlag allein auf Basis des günstigsten Preises erteilt wird. Es handelt sich um eine klassische Entsorgungsdienstleistung, bei der Zuverlässigkeit und die Einhaltung umweltrechtlicher Standards im Vordergrund stehen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Nachweis der Einhaltung umweltrechtlicher Verpflichtungen
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Ökomobil vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 - Los 1: West

Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS

CPV 90500000Frist 31. Aug. 2026
LOT-0002Ökomobil vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 - Los 2: Ost

Einsammeln und Entsorgen von Schadstoffen aus privaten Haushalten im Entsorgungsgebiet des EVS

CPV 90500000Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    100% Preis

  • price

    100% Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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