Einrichtung und Betrieb eines Systems zur zentralen Verwaltung von Endgeräten mit 50.000 Lizenzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.10.2025
CPV-Codes
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  • Sicherheitssoftwarepaket (48730000)
  • Software-Implementierung (72263000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachungsnummer
648869-2025
Verfahrensnummer
4376028d-a61e-4d95-bbb0-ca16764d8242

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft im Rahmenvertrag ein System zur zentralen Verwaltung von Endgeräten (Unified Endpoint Management, UEM). Der Leistungsumfang umfasst Softwarelizenzen, die Erstellung des Gesamtsystems und die Herstellung der Betriebsbereitschaft, Support und Wartung sowie Schulungen und Beratung; unmittelbar mit dem Zuschlag sollen 50.000 Lizenzen abgerufen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage, Angebote müssen bis zum 10. Oktober 2025 um 08:00 Uhr UTC eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leistungen (SW-Lizenzen, Erstellung Gesamtsystem und Herbeiführung Betriebsbereitschaft, Support/Wartung, Schulung und Consulting) zur Einrichtung eines Unified Endpoint Management Systems (UEM).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unified Endpoint Management (UEM)

    Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leistungen (SW-Lizenzen, Erstellung Gesamtsystem und Herbeiführung Betriebsbereitschaft, Support/Wartung, Schulung und Consulting) zur Einrichtung eines Unified Endpoint Management Systems (UEM). Sofortabnahme: Mit Zuschlagserteilung werden als Sofortabnahme folgende Leistungen beauftragt: - Abruf von 50.000 Lizenzen der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 1 des EVB-IT Systemvertrags - Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft gem. Nr. 4.7 des EVB-IT Systemvertrags - Systemservice gem. Nr. 5 des EVB-IT Systemvertrags für die Sofortabnahmemenge der Lizenzen Mehrabnahmen und Höchstabnahmemengen: Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen folgende Leistungen durch Einzelabruf beauftragt werden können: - Schulungen bis zu einer Obergrenze von 20.000 EUR netto pro Vertragsjahr - Abruf weiterer Lizenzen (bis zu 50.000 Stück) der vereinbarten Standardsoftware gem. Nr. 4.4.1 lfd. Nr. 2 des EVB-IT Systemvertrags bis zur Abnahmehöchstmenge von insgesamt 100.000 Lizenzen (Sofortabnahmemenge + geschätzte weitere Abnahmemenge). Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemenge besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch, d.h. seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Sofortabnahmemenge hinaus. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel kann durch den Auftraggeber nicht garantiert werden, dass die voraussichtliche Mehrabnahmemenge voll ausgeschöpft wird. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen, wenn 80% der Höchstabnahmemenge erreicht sind. - Systemservice gem. Nr. 5 für weitere Abrufe der vereinbarten Standardsoftware - Consulting bis zu einer Obergrenze von 100.000 EUR netto pro Vertragsjahr

    Frist: 10.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unified Endpoint Management (UEM)

Aus den einzelnen Angebotspreisen wird ein Gesamtwertungspreis gebildet, vgl. Anlage 1
41.2 %
Die in der Leistungsbeschreibung - Anlage 2 gekennzeichneten B-Kriterien werden bewertet.
58.8 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 42056-2026

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