Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Einrichtung eines Konsignationslagers für PSA und Medizinprodukte

Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) plant die Einrichtung eines Konsignationslagers zur Notfallbevorratung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukten. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung für bayerische Bedarfsträger bei Krisenszenarien über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Waren verbleiben bis zur Entnahme im Eigentum des Auftragnehmers.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats vom 21.7.2020 und Schreiben des StMGP vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Logistikzentrums Gesundheitssicherheit (BLZG) als staatliche Notfallbevorratung beauftragt. Im Rahmen der Bevorratung eines strategischen Grundstocks ist ein Mindestbestand an Gütern (u.a. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Medizinprodukte und hierunter auch aktive Medizinprodukte) zu gewährleisten. Es ist möglichst dafür zu sorgen, dass diese Güter nicht veralten, sondern umgeschlagen und so regelmäßig durch neue Güter ersetzt werden. Basierend auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wurde ein Grundstock evaluiert, der den dreimonatigen Bedarf der oben genannten Güter sicherstellen kann. Um im Rahmen eventueller weiterer Pandemien oder anderer Krisenszenarien jederzeit mögliche Engpässe bei der Verfügbarkeit von PSA und Medizinprodukten schnell ausgleichen zu können, soll gemäß dem Schreiben des StMGP vom 24.10.2024 neben der physischen Bevorratung von PSA und Medizinprodukten im BLZG auch die Sicherung von Vorhaltekapazitäten bei Lieferanten bzw. Herstellern (nachstehend „Lagerkapazitäten“) für die in der Ministerratssitzung vom 6.12.2022 festgelegten Mengen für eine Laufzeit von 4 Jahren sichergestellt werden. Durch den Aufbau eines physischen Bestandes im BLZG in Höhe von einem Drittel des strategischen Grundstockes (GST) soll im Bedarfsfall der erste Monat eines möglichen Marktversagens für bayerische medizinische und pflegerische Bedarfsträger überbrückt werden. Die Versorgung der Monate 2 bis 3 soll durch die Sicherung von Lagerkapazitäten beim Hersteller/Lieferanten gewährleistet werden. Die Sicherung des physischen Bestandes im BLZG soll durch ein Konsignationslager erfolgen. Durch die Konsignationslagerung werden bestimmte Güter im Lager des BLZG gelagert. Diese bleiben so lange im Eigentum des AN, bis der AG die Güter benötigt und aus dem Lager entnimmt. Der Aufbau des Konsignationslagers soll somit im Bedarfsfall eine zeitnahe Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bereiche sicherstellen, um dort eventuelle Mangelsituationen im Bedarfsfall schnell ausgleichen zu können.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) baut ein dauerhaftes Logistikzentrum für Gesundheitssicherheit auf, um für künftige Pandemien oder Krisen gewappnet zu sein. Hierfür wird ein Konsignationslager eingerichtet: Das bedeutet, dass der Lieferant Waren wie Schutzausrüstung und Medizinprodukte im Lager des LGL bereitstellt, diese aber erst bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt und entnommen werden. So wird sichergestellt, dass die Bestände regelmäßig ausgetauscht werden und nicht veralten. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung dieser Lagerkapazitäten für eine Laufzeit von vier Jahren.
Aufteilung in Lose
1 LotDas LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats vom 21.7.2020 und Schreiben des StMGP vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Logistikzentrums Gesundheitssicherheit (BLZG) als staatliche Notfallbevorratung beauftragt. Im Rahmen der Bevorratung eines strategischen Grundstocks ist ein Mindestbestand an Gütern (u.a. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Medizinprodukte und hierunter auch aktive Medizinprodukte) zu gewährleisten. Es ist möglichst dafür zu sorgen, dass diese Güter nicht veralten, sondern umgeschlagen und so regelmäßig durch neue Güter ersetzt werden. Basierend auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wurde ein Grundstock evaluiert, der den dreimonatigen Bedarf der oben genannten Güter sicherstellen kann. Um im Rahmen eventueller weiterer Pandemien oder anderer Krisenszenarien jederzeit mögliche Engpässe bei der Verfügbarkeit von PSA und Medizinprodukten schnell ausgleichen zu können, soll gemäß dem Schreiben des StMGP vom 24.10.2024 neben der physischen Bevorratung von PSA und Medizinprodukten im BLZG auch die Sicherung von Vorhaltekapazitäten bei Lieferanten bzw. Herstellern (nachstehend „Lagerkapazitäten“) für die in der Ministerratssitzung vom 6.12.2022 festgelegten Mengen für eine Laufzeit von 4 Jahren sichergestellt werden. Durch den Aufbau eines physischen Bestandes im BLZG in Höhe von einem Drittel des strategischen Grundstockes (GST) soll im Bedarfsfall der erste Monat eines möglichen Marktversagens für bayerische medizinische und pflegerische Bedarfsträger überbrückt werden. Die Versorgung der Monate 2 bis 3 soll durch die Sicherung von Lagerkapazitäten beim Hersteller/Lieferanten gewährleistet werden. Die Sicherung des physischen Bestandes im BLZG soll durch ein Konsignationslager erfolgen. Durch die Konsignationslagerung werden bestimmte Güter im Lager des BLZG gelagert. Diese bleiben so lange im Eigentum des AN, bis der AG die Güter benötigt und aus dem Lager entnimmt. Der Aufbau des Konsignationslagers soll somit im Bedarfsfall eine zeitnahe Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bereiche sicherstellen, um dort eventuelle Mangelsituationen im Bedarfsfall schnell ausgleichen zu können.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Preis
- quality50%
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/805f7d57-cc11-45b1-b637-01473227dae0/awardcriteria
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert