Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Touring Tours & Travel GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

14. Juli 2026

TED·492787-2026

Einrichtung eines Bustransfers zum Sport- und Schwimmunterricht für die IGS Süd

Hessen
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
Transport- und LogistikdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenPersonenbefoerderungSchulbusOeffentliche VerwaltungDienstleistungFrankfurt Am Main
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Frankfurt am Main schreibt einen Bustransfer für den Sport- und Schwimmunterricht der IGS Süd aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Personenbeförderung. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einrichtung eines Bustransfers zum Sport/Schwimmunterricht für die IGS Süd

VergabeHero-Einschätzung

Das Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main sucht einen Dienstleister für den Bustransfer von Schülerinnen und Schülern der IGS Süd zu ihrem Sport- und Schwimmunterricht. Ziel ist es, den regelmäßigen Transport zwischen der Schule und den Sportstätten sicherzustellen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, wird der Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen aus dem Bereich der Personenbeförderung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Einrichtung eines Bustransfers zum Sport/Schwimmunterricht IGS Süd

Einrichtung eines Bustransfers zum Sport/Schwimmunterricht IGS Süd

CPV 60130000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Touring Tours & Travel GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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