Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Dräger Safety AG & Co. KGaA

Auftragswert

€278k

Zuschlag am

27. Mai 2026

TED·365622-2026

Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt für den Neubau der Feuerwache Riesa

IndustriebedarfFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrtechnikWerkstatteinrichtungOeffentliche VerwaltungAtemschutzLieferauftrag
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Riesa schreibt im Rahmen des Neubaus der Feuerwache in der Klötzerstraße die Ausstattung der Atemschutzwerkstatt aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die Lieferung und Installation der notwendigen Werkstatteinrichtung. Das Projekt ist Teil der baulichen Gesamtmaßnahme am Standort Riesa.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Feuerwache, Klötzerstraße 33, 01587 Riesa - Los 600-04 Atemschutzwerkstatt

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Riesa baut eine neue Feuerwache und sucht nun einen Anbieter für die technische Ausstattung der Atemschutzwerkstatt. In dieser Werkstatt werden die Atemschutzgeräte der Feuerwehr gewartet, geprüft und instand gesetzt, was spezielle Anforderungen an die Werkstatteinrichtung stellt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage der notwendigen Geräte und Arbeitsplätze für diesen spezifischen Bereich. Da es sich um ein einzelnes Los handelt, richtet sich die Ausschreibung an spezialisierte Ausstatter für Werkstatt- oder Feuerwehrtechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001EU/O/24/2026 - Los 600-04 Atemschutzwerkstatt

Neubau Feuerwache, Klötzerstraße 33, 01587 Riesa - Los 600-04 Atemschutzwerkstatt

CPV 43800000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Dräger Safety AG & Co. KGaA · €278k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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