Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Interface Deutschland GmbH

Auftragswert

€836k

Zuschlag am

20. Mai 2026

TED·346873-2026

Beschaffung von Teppichfliesen für Bauabschnitte 1 bis 6

Schleswig-Holstein
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 21. Mai 2026
BauausstattungBedarfsgüterÖffentliche VerwaltungSozialversicherungBodenbelaegeInnenausstattungNachhaltigkeitOeffentliche VerwaltungBeschaffung
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Deutsche Rentenversicherung Nord schreibt die Lieferung von Teppichfliesen für insgesamt sechs Bauabschnitte aus. Es handelt sich um eine Beschaffung von Bodenbelägen, bei der ein besonderer Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit gelegt wird. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einkauf Teppichfliesen BA 1 bis 6

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Rentenversicherung Nord benötigt neue Teppichfliesen für ihre Gebäude, verteilt auf sechs verschiedene Bauabschnitte. Ein zentrales Auswahlkriterium ist dabei die Umweltfreundlichkeit, konkret wird eine CO2-negative Rückenkonstruktion der Fliesen gefordert. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, spricht der Auftraggeber gezielt potenzielle Lieferanten an. Der Auftrag umfasst die reine Materiallieferung für die genannten Abschnitte.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Einkauf Teppichfliesen BA 1 bis 6 HL BZL

Einkauf Teppichfliesen BA 1 bis 6

CPV 39530000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    CO2-negative Rückenkonstruktion

    100%
  • cost

    x

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Interface Deutschland GmbH · €836k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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