TED·487072-2026·Schließt in 3 Tagen

Einführung eines ID-basierten Check-In/Check-Out-Ticketing-Systems

Bayern
Regensburg, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
IT-DienstleistungenVerkehrstechnikÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOepnvTicketingDigitalisierungZahlungsverkehrVerkehrsverbundSmart Mobility
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Regensburger Verkehrsverbund GmbH schreibt die Einführung eines verbundweiten, ID-basierten Ticketing-Systems (IDBT) aus. Das Projekt umfasst die Bereitstellung von Hard- und Software für Check-In/Check-Out-Prozesse, die Anbindung an bestehende Tarifrechner sowie die Integration von Zahlungsprozessen. Der Rollout erfolgt in drei Phasen bis Mitte 2027 und erstreckt sich über das gesamte Verbundgebiet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausschreibung zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Einführung eines verbundweiten, IDBT-basierten Check-In/Check-Out-Systems. Ziel ist ein barrierearmer und intuitiver Zugang zum ÖPNV für alle Fahrgastgruppen - unabhängig von Smartphone-Besitz, Sprachkompetenz oder detaillierten Tarifkenntnissen. Fahrgäste sollen künftig mit gängigen Zahlungsmitteln (Giro- oder Kreditkarte, RVV-Prepaidkarte sowie Apple Pay / Google Pay) ein- und auschecken können. Im Hintergrund erfolgt eine automatische Bestpreisabrechnung (z. B. Tagesdeckelung), sodass der Fahrgast keinen "falschen" Tarif mehr wählen kann. Gegenstand der Vergabe ist sind die o.g. Dienstleistungen sowie ergänzende Dienstleistungen, im Einzelnen: - zentrale Tarifdatenhaltung über einen bereits vorhandenen RVV-PKM Tarifrechner, an den das CiCo-Hintergrundsystem angebunden werden muss - Verarbeitung von Check-In/Check-Out-Ereignissen und Berechnung der Fahrpreise - Abbildung von Zahlungsprozessen in Zusammenarbeit mit einem Transit-PSP und einem Acquirer - Bereitstellung der Daten für Einnahmenaufteilung und Controlling - Ticketprüfung von UIC-Barcodes - VDV-KA-konforme Ticketprüfung inkl. Aktionslistenmanagement und Sperrlistenabruf In den Fahrzeugen kommen mobile Validatoren zum Einsatz, die: - die Check-In/Check-Out-Vorgänge erfassen und in der ersten Phase auch einen Ticketverkauf mit eingeschränkter Ticketauswahl ermöglichen, - EMV-kontaktlose Karten und mobile Wallets verarbeiten, - UIC und VDV-KA-Medien lesen und prüfen können inkl. Aktionslistenmanagement und Sperrlistenabruf - über IBIS/ITCS oder - falls alternativ möglich - über autonome Kommunikationswege (z. B. GPS-basierte Ortung) angebunden werden. Zudem sollen tragbare (transportable) Validatoren für z.B. OnDemand-Verkehre oder Ersatzbusse zum Einsatz kommen. Für die Einbindung des SPNV und der Bahnhaltepunkte sind stationäre Validatoren ein zentraler Baustein. Grundsätzlich werden fünf Umsetzungsvarianten betrachtet: - In Ausbauvariante 1 erfolgt die Befestigung des stationären Validators über eine Winkelsäule aus gebürstetem Edelstahl am stationären Ticketautomaten. Die Säule ist vom Bieter bereitzustellen, muss vandalismussicher ausgelegt sein und die Anbringung sowie Inbetriebnahme des Validators erfolgt durch den Bieter - In Ausbauvariante 2 wird der Validator an vorhandenen Entwertersäulen des AG montiert, wofür der Bieter eine geeignete Befestigungs- bzw. Adapterlösung vorzusehen hat - In Ausbauvariante 3 ist der stationäre Validator als autarke Einheit mit Solarpanel und Akkuspeicher auszuführen und mittels einer (lackierten) Stahl- oder Edelstahlsäule. bodenmontiert zu befestigen. Alternativ ist eine Befestigung an vorhandenen Beleuchtungsmasten oder vergleichbaren Infrastrukturen vorzusehen - In Ausbauvariante 4 erfolgt die Ausführung des stationären Validators mit Stromversorgung über das vorhandene Stromnetz der DB-Infrastruktur. Die Befestigung erfolgt über eine bodenmontierte (lackierten) Stahl- oder Edelstahlsäule, während die elektrische Anbindung einschließlich 50-Hertz-Prüfung durch den AG erfolgt - In Ausbauvariante 5 erfolgt die Montage des stationären Validators als Wandmontage an kommunalen Gebäuden. Die Stromversorgung erfolgt über einen Netzstromanschluss des jeweiligen Gebäudes, der durch den AG in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune bereitgestellt wird. Der AN hat eine geeignete, vandalismussichere Wandhalterung sowie einen kompakten Installationskasten (Trafo/Netzteil) bereitzustellen. Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Schaffung eines interoperablen und zukunftsfähigen Systems, das sich schrittweise erweitern lässt. Das CiCo-System soll ausdrücklich als "atmendes System" verstanden werden, das neue Validatoren verschiedener Hersteller, weitere Verkehrsunternehmen, zusätzliche Haltepunkte und zukünftige Tarif- oder Produktentwicklungen aufnehmen kann, ohne dass grundlegende Systemwechsel nötig werden. Hierfür sind insbesondere folgende Prinzipien maßgeblich: - Herstellerunabhängigkeit der Endgeräte: Die Systemarchitektur soll vorsehen, dass unterschiedliche Validator-Hersteller eingebunden werden können. - Einsatz eines Transit-PSP mit Interoperabilitätsfunktion zu anderen Transit-PSP: Die Zahlungs- und Ereignisdaten sollen über einen Transit-PSP so verarbeitet werden, dass mehrere Gateways, Acquirer oder zusätzliche Kartenprodukte künftig ergänzt werden können. - Standardisierte Schnittstellen: Offene, dokumentierte und standardkonforme Schnittstellen (u. a. zu ITCS/IBIS, Tarifsystem, VDV-KA-Komponenten) sind verpflichtend. - Skalierbarkeit und Mandantenfähigkeit: Die Lösung soll so gestaltet sein, dass weitere Verkehrsunternehmen, neue Linienbündel und zusätzliche Tarifräume eingebunden werden können. - Zukunftssicherheit: Das System soll technologische Weiterentwicklungen (z. B. neue Kartentechnologien, weitere digitale Medien) sowie einen Wechsel des Transit Payment Service Providers aufnehmen können. Die bei den Bussen des Stadtwerks Mobilität bereits eingesetzten Validatoren der Firma Krauth sowie die auf dem EMV-Standard basierende Closed-Loop RVV-Prepaidkarte sollen in das System integriert werden. Der Rollout soll in drei Phasen erfolgen. In der ersten Phase sollen die SPNV-Haltepunkte sowie die Busse im Landkreis Straubing-Bogen, Landkreis Schwandorf und der Stadt Straubing mit Validatoren mit einer festen Produktauswahl ausgestattet und in Betrieb genommen werden. In der zweiten Phase sollen restlichen die SPNV-Haltepunkte und Busse im Landkreis Regensburg mit Validatoren ausgestattet werden, ohne dass diese in Betrieb genommen werden. In Phase 3 werden alle Validatoren im gesamten Verbundgebiet mit Check-In/Check-Out Funktionalität in Betrieb genommen oder auf diese umgestellt.

VergabeHero-Einschätzung

Der Regensburger Verkehrsverbund plant die Einführung eines modernen, kontaktlosen Ticketing-Systems. Fahrgäste sollen künftig einfach per Check-In/Check-Out-Verfahren mit gängigen Zahlungsmitteln wie Girokarten, Kreditkarten oder mobilen Wallets (z. B. Apple Pay) bezahlen können, wobei das System automatisch den günstigsten Tarif berechnet. Das Projekt umfasst die Ausstattung von Bussen und Bahnhaltepunkten mit speziellen Lesegeräten (Validatoren) sowie die Bereitstellung einer zentralen Software-Plattform für die Tarifabrechnung und Zahlungsabwicklung. Das System ist als offene, herstellerunabhängige Lösung konzipiert, die schrittweise erweitert werden kann. Der Rollout ist in drei Phasen gegliedert und soll bis Juli 2027 abgeschlossen sein.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Einführung eines IDBT (ID basiertes Ticketing) Systems

Meilensteine der Ausführung: - Kickoff voraussichtlich ab KW 43 - 2026 - Anbindung der Systeme im Testbetrieb bis November 2026 - Produktive Anbindung der Systeme bis Dezember 2026 - Phase 1: Rollout im Bereich Landkreis Straubing-Bogen, Landkreis Schwandorf und Stadt Straubing bis Q1 2027 - Phase 2: Ausstattung der SPNV-Haltepunkte und Busse im gesamten Verbundgebiet bis Q2 2027 - Phase 3: Umstellung auf CiCo für alle Validatoren im gesamten Verbundgebiet bis Juli 2027 Die detaillierte Aufgabenbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog "A03 IDBT Lastenheft CXP4DB0MNZR und A04 Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR". Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zur Beauftragung der vollständigen Leistungen und Mengen sowie der vollständigen Auftragssumme bzw. der optionalen Angebotsbestandteile. Die in der Anlage "Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR" ausgewiesenen Mengen stellen lediglich unverbindliche Circa-Mengen dar. Der Auftraggeber ist weder zur vollständigen Abnahme der angegebenen Mengen noch zur Ausschöpfung der gesamten Auftragssumme verpflichtet. Das Vorhaben soll überwiegend aus staatlichen Fördermitteln des Freistaats Bayern, im Übrigen durch die beteiligten Landkreise und Städte finanziert werden. Die förderrechtlichen Voraussetzungen sind derzeit noch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber; ein Fördermittelantrag wurde noch nicht gestellt. Die Finanzierung des Vorhabens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert. Das Vergabeverfahren und die Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderung und Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben, sofern die Förder- und Finanzierungsvoraussetzungen wider Erwarten nicht eintreten. Der Auftraggeber wird die Bieter über den Fortgang der Fördermittelabstimmung unverzüglich informieren. Der mit dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag wird dem Auftraggeber für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendungen ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht in Textform einräumen (vgl. Nr. 1.5.2 Satz 2 lit. a VV zu Art. 44 BayHO). Der Leistungsbeginn bedarf einer gesonderten schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber, die erst nach Sicherstellung der Förderung und Finanzierung erteilt wird. Mit Abgabe ihres Angebots nehmen die Bieter den vorstehenden Förder- und Finanzierungsvorbehalt zur Kenntnis und erkennen diesen an. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

CPV 42933000, 30144200, 48480000, 32235000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Die Preiswertung erfolgt aufgeteilt nach Betriebskosten und Einmalkosten. Die Betriebskosten werden mit 123 Punkten und die Einmalkosten mit 164 Punkten gewichtet, sodass sich eine maximale Gesamtpunktzahl von 287 Punkten ergibt. In beiden Kostenkategorien erhält jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot die volle Punktzahl. Angebote, deren Preis dem Doppelten oder mehr des günstigsten Angebots entspricht, werden mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei kaufmännisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet wird. Die Gesamtbewertung des Preises ergibt sich aus der Summe der in beiden Kategorien erreichten Punkte.

    287%
  • quality

    Die Bewertungsmethodik ergibt sich hier aus den Angaben zu den Soll-Anforderungen im Lastenheft. Die Konzepte werden nach dem Grad der Erreichung der im Lastenheft zu den Konzepten formulierten Erwartungsziele bewertet. Dem Auftraggeber ist an einer möglichst qualitativ hochwertigen Umsetzung der Systemintegration innerhalb des förderrechtlich vorgegebenen Zeitplanes gelegen. Diese Aspekte sollen auf der Basis der in Lastenheft unter "Konzepte und Nachweise" aufgeführten Konzepte angeben und entsprechend bewertet werden. Insoweit sind 2 wertungsrelevante Teilkonzepte mit dem Angebot einzureichen, die wie folgt bewertet werden: Die Bewertung jedes der einzureichenden Konzepte erfolgt in Anlehnung an Schulnoten. Konzepte mit 20 Punkten: Ein sehr gutes Konzept erhält 20 Punkte, ein gutes Konzept 16 Punkte, ein befriedigendes Konzept 12 Punkte, ein ausreichendes Konzept 8 Punkte, ein mangelhaftes oder ungenügendes Konzept 0 Punkte. Erreicht das verbindliche Angebot für jedes Konzept nicht mindestens 8 Punkte, wird es ausgeschlossen. Konzepte mit 10 Punkten: Ein sehr gutes Konzept erhält 10 Punkte, ein gutes Konzept 8 Punkte, ein befriedigendes Konzept 6 Punkte, ein ausreichendes Konzept 4 Punkte, ein mangelhaftes oder ungenügendes Konzept 0 Punkte. Erreicht das verbindliche Angebot für jedes Konzept nicht mindestens 4 Punkte, wird es ausgeschlossen.

    82%
  • cost

    Das Angebot mit den niedrigsten gewichteten durchschnittlichen Transaktionsgebühren erhält 41 Punkte. Angebote mit gewichteten durchschnittlichen Transaktionsgebühren, die höher als 2,1% sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Alle anderen Angebote werden entsprechend proportional (linear) dazwischen gewertet. HINWEIS: Die Angabe der Transaktionsgebühren im Dokument Transaktionsrechner ist zwingender Bestandteil des Angebots.

    41%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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