Einführung einer SaaS-Lösung für die Einnahmenaufteilung (EAV)
Was wird ausgeschrieben
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb einer cloudbasierten Software-as-a-Service-Lösung zur Einnahmenaufteilung. Das Projekt umfasst die Ablösung eines bestehenden MS-Access-basierten Verfahrens durch eine moderne, automatisierte IT-Lösung inklusive Managed Services. Die Vertragslaufzeit ist auf 1460 Tage (4 Jahre) angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (kurz: DING) ist ein Aufgabenträgerverbund mit den Gesellschaftern Stadt Ulm, Stadt Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Landkreis Neu-Ulm und Land Baden-Württemberg; der Freistaat Bayern hat eine beratende Funktion. Zu den Aufgaben von DING gehört es unter anderem, die Einnahmenaufteilung (EAV) durchzuführen. Das Einnahmenaufteilungsverfahren ist nachfrageorientiert und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Vertriebsdatennutzung mit entsprechend großen Datenmengen aus. Im Zuge der Weiterentwicklung der Verbundorganisation soll die für die Durchführung der Einnahmenaufteilung und insbesondere die Verarbeitung der umfangreichen Daten genutzte IT modernisiert und das bisherige, MS Access-basierte Verfahren durch eine standardisierte Software-as-a-service Lösung abgelöst werden. Die Ziele sind: - DING in die Lage zu versetzen, die EAV ohne Unterstützung Dritter durchzuführen - Durch IT-gestützte Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung Verbesserung der Eingangsdatenqualität bei gleichzeitiger Beschleunigung der Verarbeitung zu erreichen - Die Transparenz für die Verbundpartner durch selektiven Zugriff auf Erlösdaten zu erhöhen - Supportmöglichkeit zu erhalten - an Branchenentwicklungen zu partizipieren Neben den oben genannten Gesellschaftern sind die im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen als datenliefernde Partner in das Vorhaben einzubeziehen. Derzeit sind dies die folgenden baden-württembergischen bzw. bayerischen Verkehrsunternehmen; diese Auflistung ist perspektivisch nicht abschließend und kann sich verändern: - agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG - Arverio Baden-Württemberg GmbH - Arverio Bayern GmbH - BBS Mittelschwaben KG - Bottenschein Reisen GmbH & Co. KG - Braunmiller Bustouristik - DB Regio AG Region Baden-Württemberg - DB Regio AG Region Bayern - Diesch Bad Schussenried Inh. M & M Dienstleistungen GmbH - Diesch GmbH - Fromm Reisen OHG - Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG - H. Reinalter GmbH & Co. KG - Klöpfer GmbH - Omnibusverkehr Weidachstein GmbH & Co. KG - Probst Bus GmbH & Co. KG - Regionalbus Augsburg GmbH - Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH - Robert Bayer GmbH - SAB Schwäbische Alb-Bahn GmbH - Stadtwerke Biberach GmbH - Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG - SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH - SWEG Bus GmbH - SWU Verkehr GmbH - Walk Omnibus GmbH
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) möchte seine IT-Systeme zur Einnahmenaufteilung modernisieren. Aktuell nutzt der Verbund ein veraltetes, auf Microsoft Access basierendes Verfahren, das durch eine moderne, webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) ersetzt werden soll. Ziel ist es, die Einnahmenaufteilung zwischen den verschiedenen Verkehrsunternehmen im Verbund effizienter, transparenter und ohne externe Unterstützung durchzuführen. Der ausgewählte Dienstleister übernimmt dabei nicht nur die Softwarebereitstellung, sondern fungiert auch als Managed Service Provider, der den sicheren Betrieb der Cloud-Lösung sicherstellt. Das Projekt ist auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Einreichung der Unterlagen über das elektronische Vergabeportal
- Verwendung maschinenlesbarer PDF-Formate für alle Dokumente
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift: - bei allen Kundenkorrespondenzen (UND) - bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Softwareanwendungen, Betriebsanleitungen, technische Vorschriften, Zeichnungen und Schaltpläne (UND) - und beim Einsatz von eigenen Beschäftigten sowie beim Einsatz von Beschäftigten von Nachunternehmern verwendet wird, sofern diese direkten Kontakt mit dem Auftragnehmer haben verwendet wird. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, ? dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; ? dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; ? dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: - Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. - Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. - In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. - Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. - Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB UND Erklärung zu Russland-Sanktionen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument"). Dateiformatvorgaben: - Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. - Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden. Abweichende Formate: - Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann. Ausschlussrisiko: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Mantelvertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb einer EAV-Software in Form einer Software as a Service Lösung (Cloud-Gesamtlösung). Der Auftragnehmer übernimmt als Managed Service Provider (MSP) für den Auftraggeber die Bereitstellung und den Betrieb des der Cloud-Gesamtlösung. Die Leistung umfasst die hierfür erforderlichen Managed Cloud Services (MCS), die den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Lösung ermöglichen. Zudem übernimmt der Aufnehmer das Projektmanagement zur Einführung des angebotenen Systems beim Auftraggeber, inkl. der initialen Konfiguration. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag mehrfach zu verlängern.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.
- quality
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung