Einführung einer Fachplattform für objektbezogene Betriebsaufgaben
Was wird ausgeschrieben
Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR sucht eine neue Softwarelösung zur Ablösung des bestehenden Fachverfahrens Archikart. Das Projekt umfasst die Einführung einer GIS-gestützten Fachplattform für das Straßen-, Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement im Rahmen eines Mietmodells. Der geplante Start ist der 01.01.2027 bei einer Vertragslaufzeit von etwa 48 Monaten.
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Einführung einer Fachplattform für objektbezogene Betriebsaufgaben
Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR in Schwerin möchte ihre IT-Infrastruktur modernisieren und sucht eine neue Software für das Management von Straßen, Grünflächen und Liegenschaften. Die neue Plattform soll das bisherige System namens Archikart ersetzen und durch eine moderne, kartenbasierte (GIS) Lösung die täglichen Arbeitsabläufe effizienter und benutzerfreundlicher gestalten. Das Projekt ist als Mietmodell angelegt und soll zum 1. Januar 2027 starten. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die strengen Tariftreue- und Vergabegesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern einhalten und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß TVgG M-V
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen
- Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen VO 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel ist die Ablösung des bestehenden Fachverfahrens (Archikart) für Straßen-, Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement durch eine moderne Softwarelösung. Diese soll Prozesse standardisieren und optimieren sowie ein GIS-gestütztes Management ermöglichen. Dadurch sollen Bedienbarkeit, Datenqualität, Effizienz und Flexibilität verbessert und die Mitarbeitenden entlastet werden. Die Einführung erfolgt im Rahmen eines mandantenfähigen Mietmodells mit geplantem Start zum 01.01.2027. Die Projekteinführung beginnt bereits 2026 und fokussiert zunächst priorisierte Teilbereiche, insbesondere das Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement und die Erfassung und Übergabe der Abgaben für den Wasser- und Bodenverband (Gewässerumlage). Zur Absicherung der Einführung muss eine Testumgebung eingerichtet werden, die der Systemvalidierung, Datenmigration und Schulung dient. Ziel ist zudem die Befähigung der Mitarbeitenden zur eigenständigen Administration und zum Betrieb der Systemlandschaft. Gefordert wird ein benutzerfreundliches, leistungsstarkes und intuitives System mit hoher Performance. Ein zentraler Bestandteil ist die Integration eines GIS auf Basis von Esri, einschließlich Darstellung und Pflege von ALKIS-Daten. Zudem soll die Software Außendienstprozesse (z. B. Kontrollen und Auftragsmanagement) appgestützt unterstützen und alle rechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ergänzend werden Funktionen für Auswertungen, Berichte und den Import gängiger Datenformate (z. B. CSV, XML, Shape, NAS) erwartet.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung