Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für die Rheinbahn AG

Was wird ausgeschrieben
Die Rheinbahn AG schreibt einen Kollektivvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung für ihre tariflich Beschäftigten aus. Der Vertrag ist als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren konzipiert. Die Finanzierung erfolgt über einen steuerfreien Sachbezug von maximal 30 Euro pro Monat und Person.
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG. Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG zum Versicherungsvertrag angemeldet werden. Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen, steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung. Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Die Rheinbahn AG sucht einen Versicherungsanbieter für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für ihre tariflich angestellten Mitarbeiter. Dabei handelt es sich um einen Gruppenvertrag, bei dem das Unternehmen einen monatlichen Beitrag von bis zu 30 Euro pro Mitarbeiter als steuerfreien Sachbezug übernimmt. Der Vertrag soll für alle Beschäftigten in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gelten und hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 75 Prozent über qualitative Anforderungen und zu 25 Prozent über den Preis beziehungsweise das angebotene Gesundheitsbudget.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG. Die betriebliche Krankenversicherung ist als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Vertrag ist für alle Beschäftigten abzuschließen, die sich zum Vertragsbeginn in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit der Rheinbahn AG befinden und durch die Rheinbahn AG zum Versicherungsvertrag angemeldet werden. Die Rheinbahn AG gewährt den anspruchsberechtigten Beschäftigten einen freiwilligen, steuerfreien Sachbezug in Höhe von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung. Die Ausschreibung umfasst einen Gruppenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Das Zuschlagskriterium „Angebotspreis“ nimmt 25 % der Gesamtwertung ein. Das Angebot mit dem höchsten Gesundheitsbudget erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Die übrigen Gesundheitsbudgets werden wie folgt gewertet: Minderung der Gesamtpunktzahl um prozentuale Abweichung linear zu der höchsten Gesamtangebotssumme. Ein halb so hohes Gesundheitsbudget wie das höchste Angebot erhält 0 Punkte. Wird ein Budget unterhalb von 300 € p.a. angeboten, führt dies zum direkten Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Das Angebot mit dem niedrigsten monatlichen Beitrag erhält die maximale Punktzahl von 900 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt linear zwischen dem niedrigsten angebotenen monatlichen Beitrag und einem monatlichen Beitrag von 30,01 €, welcher mit 0 Punkten bewertet wird. Eine Überschreitung des Betrags von 30,00 € führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- quality
Das Zuschlagskriterium Selbstauskunft Fragebogen - "wertungsrelevante Anforderungen" nimmt 75 % der Gesamtwertung ein. Bewertet werden die Auskünfte der Bieter im Dokument "8-wertungsrelevante Anforderungen".
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung