Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Draht Fries GmbH

Auftragswert

€38k

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·444900-2026

Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit Tor- und Schrankenanlage

Bayern
Freising, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungZaunbauToreSchrankenanlageMetallbauOeffentliche VerwaltungFreising
Auftragswert
~€23k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Freising schreibt die Lieferung und Montage einer Grundstückseinfriedung aus. Der Auftrag umfasst ein Schiebetor, drei Fußgängertore, eine beidseitige Schrankenanlage sowie etwa 100 laufende Meter Stabgitterzaun. Das Projekt wird als offenes Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 Zufahrtstor als Schiebetor 3 Fußgängertore 1 Schrankenanlage beidseitig Stabgitterzaun ca. 100lfm

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Freising sucht einen Auftragnehmer für die Sicherung eines Grundstücks durch eine neue Einfriedung. Dazu gehören ein elektrisches Schiebetor für die Zufahrt, drei separate Fußgängertore sowie eine Schrankenanlage, die von beiden Seiten bedient werden kann. Zusätzlich wird ein Stabgitterzaun mit einer Länge von etwa 100 Metern errichtet. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Einfriedung Grundstück

1 Zufahrtstor als Schiebetor 3 Fußgängertore 1 Schrankenanlage beidseitig Stabgitterzaun ca. 100lfm

CPV 45340000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Prei ist das einzige Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Draht Fries GmbH · €38k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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