Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Europ Sportboden GmbH

Auftragswert

€102k

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·541627-2026

Einbau von Sportboden in der Doppelturnhalle der Bischof-Ulrich-Schule Augsburg

Bayern
Augsburg, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenBildungswesenBauwirtschaftSportbodenHallenbauBodenbelagsarbeitenSchulbauAugsburg
Auftragswert
~€170k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg schreibt den Einbau eines Sportbodens für eine neue Zweifachturnhalle inklusive Geräteraum und Kraftraum aus. Die Gesamtfläche des zu verlegenden Bodens beträgt 1.140 m². Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich nach dem Preis bewertet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

B17b Sportboden

VergabeHero-Einschätzung

Das St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg sucht einen Fachbetrieb für die Verlegung eines Sportbodens in der neu errichteten Doppelturnhalle der Bischof-Ulrich-Schule in Augsburg. Der Auftrag umfasst eine Gesamtfläche von 1.140 Quadratmetern, die sich auf die Turnhalle, den Geräteraum und einen Kraftraum verteilen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, erfolgt die Vergabe rein nach dem günstigsten Preis. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im Bereich der Sportstättenausstattung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001B17b Sportboden, Neub. Doppel-TH f. Bischof-Ulrich-Schule, Reinöhlstr. 76a , 86156 Augsburg

Kurz-Beschreibung 1.140m² Sportbodenaufbau für eine Zweifachturnhalle, Geräteraum und Kraftraum

CPV 45432130
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Europ Sportboden GmbH · €102k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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