TED·531059-2026·Schließt in 38 Tagen

Bodenbelagsarbeiten Kautschuk für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt

Niedersachsen
Göttingen, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenBodenbelagsarbeitenKautschukSchulbauOeffentliche VerwaltungHandwerk
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
38 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Göttingen schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld Gymnasium in Duderstadt aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Verlegung von ca. 840 Quadratmetern Kautschuk-Bodenbelag sowie die Anbringung von 2.200 Stufenmarkierungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bodenbelagsarbeiten Kautschuk

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Göttingen sucht einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld Gymnasium in Duderstadt. Die Arbeiten umfassen das Verlegen von rund 840 Quadratmetern Kautschuk-Bodenbelag sowie die Montage von 2.200 Stufenmarkierungen. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation entscheidend. Es handelt sich um ein klassisches Handwerksprojekt im öffentlichen Bildungsbau.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Eichsfeld Gymnasium Duderstadt, Neubau Erweiterungsbau - Bodenbelagsarbeiten Kautschuk VE 355

- ca. 84,000 m2 Bodenbelag Kautschuk - ca. 2.200 St Stufenmarkierungen

CPV 45432130Frist 7. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero