TED·469359-2026·Schließt in 30 Tagen

Bau einer signalgeregelten Einmündung und barrierefreier Knotenpunktausbau an der Marler Straße in Gelsenkirchen

Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwirtschaftStrassenbauTiefbauVerkehrsinfrastrukturOeffentliche VerwaltungBarrierefreiheit
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH schreibt den Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung sowie den barrierefreien Ausbau bestehender Knotenpunkte an der Marler Straße (L502) in Gelsenkirchen aus. Das Projekt umfasst Straßenbauarbeiten im Rahmen der Erschließung des ehemaligen Zechengeländes. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 6. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.

VergabeHero-Einschätzung

Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH plant die verkehrliche Erschließung des ehemaligen Zechengeländes in Gelsenkirchen. Hierfür wird eine neue, signalgeregelte Einmündung an der Marler Straße (L502) errichtet und bestehende Knotenpunkte werden barrierefrei ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich über einen Bereich von etwa 720 Metern und ist ein zentraler Bestandteil der Standortentwicklung „Neue Zeche Westerholt“. Da es sich um ein reines Bauprojekt handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich nach dem günstigsten Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes (§ 98c)
  • Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001EGNZW - Knotenpunkte Marler Str.

Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Im bestehenden viertstreifigen Querschnitt werden die vorhandenen Bordfluchten überwiegend beibehalten und ein neuer Trichter für den Anschluss der Zufahrt zur Fläche der ehemaligen Zeche Westerholt erstellt. Hierfür sind ca. 1700 m² Fahrbahnfläche im Asphalt-Vollausbau (Bk10) herzustellen. Über eine Länge von ca. 100 m entfällt dabei ein Fahrstreifen und wird zu einer Trenninsel mit Baumpflanzungen umgebaut. Für eine neue Fahrstreifenaufteilung sind ergänzende Deckensanierungen (1.200 m²) in der Marler Straße durchzuführen. Der gesamte Ausbaubereich ist nach den Standards von Straßen.NRW barrierefrei auszubauen (2.400 m²) und vorbereitende Tiefbauarbeiten für die spätere Einrichtung der Signalanlage sind erforderlich. Im Rahmen der Entwässerungsplanung der EG NZW ist ein Notüberlauf mit Anschlusskanal an den vorhandenen öffentlichen Kanal herzustellen. Angrenzend an den Voll ausgebauten Trichter erfolgt der Bau einer Baustellenzufahrt auf die Fläche des Holzlagerplatzes der ehemaligen Zeche. Die erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten sind nicht Teil der Ausschreibung. Der barrierefreie Ausbau des bestehenden Knotenpunktes Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße erfolgt überwiegend in Pflasterbauweise (ca. 650 m2) im Seitenraum. Der Ausbaubereich für den Tiefbau erstreckt sich dabei bis an bereits neu hergestellte Flächen heran. Zu berücksichtigen sind hier die barrierefreien Standards der Stadt Gelsenkirchen. Teil der Ausschreibung sind ebenfalls die Verlegung von Leerohren und vorbereitenden Arbeiten für die spätere Einrichtung der neuen Signalanlage.

CPV 45233120Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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