Bau einer signalgeregelten Einmündung und barrierefreier Knotenpunktausbau an der Marler Straße in Gelsenkirchen

Was wird ausgeschrieben
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH schreibt den Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung sowie den barrierefreien Ausbau bestehender Knotenpunkte an der Marler Straße (L502) in Gelsenkirchen aus. Das Projekt umfasst Straßenbauarbeiten im Rahmen der Erschließung des ehemaligen Zechengeländes. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 6. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH plant die verkehrliche Erschließung des ehemaligen Zechengeländes in Gelsenkirchen. Hierfür wird eine neue, signalgeregelte Einmündung an der Marler Straße (L502) errichtet und bestehende Knotenpunkte werden barrierefrei ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich über einen Bereich von etwa 720 Metern und ist ein zentraler Bestandteil der Standortentwicklung „Neue Zeche Westerholt“. Da es sich um ein reines Bauprojekt handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich nach dem günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes (§ 98c)
- Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Im bestehenden viertstreifigen Querschnitt werden die vorhandenen Bordfluchten überwiegend beibehalten und ein neuer Trichter für den Anschluss der Zufahrt zur Fläche der ehemaligen Zeche Westerholt erstellt. Hierfür sind ca. 1700 m² Fahrbahnfläche im Asphalt-Vollausbau (Bk10) herzustellen. Über eine Länge von ca. 100 m entfällt dabei ein Fahrstreifen und wird zu einer Trenninsel mit Baumpflanzungen umgebaut. Für eine neue Fahrstreifenaufteilung sind ergänzende Deckensanierungen (1.200 m²) in der Marler Straße durchzuführen. Der gesamte Ausbaubereich ist nach den Standards von Straßen.NRW barrierefrei auszubauen (2.400 m²) und vorbereitende Tiefbauarbeiten für die spätere Einrichtung der Signalanlage sind erforderlich. Im Rahmen der Entwässerungsplanung der EG NZW ist ein Notüberlauf mit Anschlusskanal an den vorhandenen öffentlichen Kanal herzustellen. Angrenzend an den Voll ausgebauten Trichter erfolgt der Bau einer Baustellenzufahrt auf die Fläche des Holzlagerplatzes der ehemaligen Zeche. Die erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten sind nicht Teil der Ausschreibung. Der barrierefreie Ausbau des bestehenden Knotenpunktes Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße erfolgt überwiegend in Pflasterbauweise (ca. 650 m2) im Seitenraum. Der Ausbaubereich für den Tiefbau erstreckt sich dabei bis an bereits neu hergestellte Flächen heran. Zu berücksichtigen sind hier die barrierefreien Standards der Stadt Gelsenkirchen. Teil der Ausschreibung sind ebenfalls die Verlegung von Leerohren und vorbereitenden Arbeiten für die spätere Einrichtung der neuen Signalanlage.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung