TED·511817-2026·Schließt in 1438 Tagen

Dynamisches Beschaffungssystem für Feuerwehrfahrzeuge (KDOW, MTW) und Beladung

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
FahrzeugeFeuerwehrbedarfÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungKommunaler EinkaufDynamisches Beschaffungssystem
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2030
1438 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die KoPart eG richtet ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für die Beschaffung von Kommandowagen (KDOW), Mannschaftstransportwagen (MTW) und zugehöriger Beladung ein. Das System steht öffentlichen Auftraggebern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Laufzeit des Systems erstreckt sich bis zum 30. Juni 2030.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die KoPart eG ist eine Einkaufsgenossenschaft der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung vergaberechtskonformer Beschaffungsverfahren. Die Kommunal Agentur NRW GmbH, Dienstleistungsunternehmen der Kommunal-Stiftung NRW des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Mitglied der KoPart eG, unterstützt die KoPart eG auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages personell und organisatorisch bei der Abwicklung der Verfahren. Das vorliegende dynamische Beschaffungssystem wird durch die KoPart eG als Beschaffungsdienstleisterin bzw. zentrale Beschaffungsstelle eingerichtet und betrieben. Nutzungsberechtigte Auftraggeber sind die Mitglieder der KoPart eG, deren kommunale Einrichtungen und rechtlich verselbständigte Beschaffungsstellen, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind, sowie alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB mit Sitz in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, soweit sie die Leistungen des DBS nach Maßgabe dieser Vergabeunterlagen nutzen. Hierzu können insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Zweckverbände, sonstige kommunale Auftraggeber sowie weitere öffentliche Auftraggeber des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. des Landes Rheinland-Pfalz einschließlich des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. Rheinland-Pfalz gehören, soweit sie von der bekanntgemachten Nutzerdefinition erfasst sind.

VergabeHero-Einschätzung

Die KoPart eG, eine Einkaufsgenossenschaft für Kommunen, hat ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für Feuerwehrfahrzeuge und deren Ausrüstung gestartet. Ein DBS ist ein elektronisches Verfahren, bei dem sich Unternehmen für verschiedene Kategorien – hier Kommandowagen, Mannschaftstransportwagen und technische Beladung – registrieren lassen können, um anschließend an den konkreten Einzelabrufen teilzunehmen. Das System richtet sich an öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und läuft bis Mitte 2030. Interessierte Unternehmen können sich während der gesamten Laufzeit für die Teilnahme bewerben, um bei zukünftigen Ausschreibungen für Fahrzeugbeschaffungen berücksichtigt zu werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Keine rechtskräftigen Verurteilungen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Details siehe zusätzlich in Vergabeunterlagen Bewerbungsbedingungen 3.2 3.2 Ausschlussgründe Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Dynmasches Beschaffungssystem (DBS) zur Lieferung von KDOW, MTW und Beladung/Ausrüstung für Feuerwehren

Das DBS ist in folgende Kategorien untergliedert: Kategorie 1: KDOW In der Kategorie 1 - KDOW werden die Fahrzeugtypen KDOW (Kommandowagen nach bzw. in Anlehnung an DIN SPEC 14507-5), PKW mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau PKW ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau Serien-PKW ohne Umbau ausgeschrieben. Kategorie 2: MTW bis 3,5 to zGG In der Kategorie 2 - MTW bis 3,5 to zGG werden die Fahrzeugtypen MTW / MTF mit 9 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 oder 9 Sitzplätzen ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau MTW / MTF mit Führungskomponente (zusätzliche HRT/MRT und Funkeinbaukonsole mit Klapptisch im Fahrgastraum) Fahrgestelle zur Verwendung als MTW / MTF ausgeschrieben. Kategorie 3: MTW größer 3,5 to zGG In der Kategorie 3 - MTW größer 3,5 to zGG werden die Fahrzeugtypen MTW / MTF mit 9 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 Sitzplätzen mit Sondersignal/Tonfolge-Anlage und Funkeinbau und Ausbau, MTW / MTF mit 8 oder 9 Sitzplätzen ohne Sondersignal/Tonfolge-Anlage, mit oder ohne Funkeinbau MTW / MTF mit Führungskomponente (zusätzliche HRT/MRT und Funkeinbaukonsole mit Klapptisch im Fahrgastraum) Fahrgestelle zur Verwendung als MTW / MTF ausgeschrieben. Kategorie 4: Beladung / Ausrüstung Feuerwehr In der Kategorie 4 - Beladung / Ausrüstung Feuerwehr wird Beladung / Ausrüstung zur Verlastung auf Feuerwehrfahrzeugen in Anlehnung an die DIN-FNFW-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste bzw. zur Lieferung an die entsprechenden öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben. Diese Beladungen beziehen sich nicht aujsdrücklich auf Miniwettbewerbe der Kategorien 1 - 3, sondern können z.B. auch aus anderen offenen Verfahren stammen oder in gar keinem Bezug zu einer Fahrzeugbeschaffung stehen.

CPV 34144210, 35412500, 35000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2030
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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