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Lieferung und Montage von Wellstahldurchlässen für Gewässer

Bayern
Weilheim i. OB., Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
BauleistungenWasserwirtschaftÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftWasserbauStahlbauTiefbauOeffentliche AuftraggeberInfrastruktur
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim schreibt die Lieferung und teilweise Montage von drei Wellstahldurchlässen zur Anbindung von Gewässeraltarmen in Oderding und Roßlach aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Vormontage sowie die Herstellung von Bettungen und Fertigteilfundamenten. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

23-415-P-0-4-12 Durchlassbauwerke Altarm Oderding u. Roßlach. 1. Lieferung von zwei Wellstahldurchlässen als Maulprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren (Einbau erfolgt bauseits), - Bettung für Wellstahlbauwerk herstellen; 2. Lieferung eines Wellstahldurchlass als Korbbogenprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren und einbauen, - Herstellen und einbauen von Fertigteilfundamenten aus Beton.

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim sucht einen Lieferanten für spezielle Wellstahldurchlässe, die zur Anbindung von Gewässeraltarmen in Oderding und Roßlach benötigt werden. Dabei handelt es sich um drei Bauwerke, die teilweise vormontiert und mit entsprechenden Fundamenten oder Bettungen geliefert werden müssen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung im Bereich Wasserbau oder Stahlbau haben. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 23-415-P-0-4-12 Durchlassbauwerke Altarm Oderding u. Roßlach)

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Durchlassbauwerke Altarm Oderding u.Roßlaich

1. Lieferung von zwei Wellstahldurchlässen als Maulprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren (Einbau erfolgt bauseits), - Bettung für Wellstahlbauwerk herstellen; 2. Lieferung eines Wellstahldurchlass als Korbbogenprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren und einbauen, - Herstellen und einbauen von Fertigteilfundamenten aus Beton.

CPV 44000000Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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