Sicherheitsanalysen und Evaluierungen für Consumer- und Public-IoT-Produkte
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schreibt einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen im Bereich Consumer- und Public-IoT sowie E-Mail-Diensten aus. Ziel ist die Stärkung der Cyberresilienz durch Schwachstellenanalysen, die Prüfung von Standards und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert (Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sucht einen Dienstleister für die Prüfung der IT-Sicherheit von vernetzten Geräten (IoT) für Verbraucher und öffentliche Einrichtungen. Dabei geht es darum, Schwachstellen in Produkten zu finden, neue Sicherheitsstandards in der Praxis zu testen und Empfehlungen für den digitalen Verbraucherschutz zu erarbeiten. Ausgenommen sind spezielle Bereiche wie Energieversorgung, Gesundheitswesen oder industrielle Anwendungen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von rund vier Jahren angelegt und dient dazu, die allgemeine Sicherheit digitaler Produkte in Deutschland zu verbessern.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussvoraussetzungen gemäß MiLoG, AentG, AufenthG, SchwarzArbG und LkSG
- Eigenerklärung gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Die Nachforderung ist nach Maßgabe von § 56 VgV zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotMit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert (Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung