Durchführung von Omnibusbefragungen und Exklusiverhebungen zur Datenschutzaufklärung
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vergibt die Durchführung von Omnibusbefragungen und Exklusiverhebungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Datenschutzthemen gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Auftrag umfasst die Planung, Durchführung und Auswertung empirischer Erhebungen zur Erfassung des Wissensstandes und der Einstellungen der Bevölkerung zum Datenschutz. Die Vergabe erfolgt anhand eines kombinierten Qualitäts- und Preiskriteriums (70 % Qualität, 30 % Preis).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Durchführung von Omnibusbefragungen und Exklusiverhebungen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beauftragt ein Marktforschungsinstitut mit der Durchführung von Bevölkerungsbefragungen zum Thema Datenschutz. Der Auftrag umfasst sogenannte Omnibusbefragungen (regelmäßige Mehrthemenbefragungen) sowie Exklusiverhebungen (einmalige, spezifische Erhebungen), die der empirischen Fundierung der Datenschutzaufklärung dienen. Der Auftraggeber hat gemäß DSGVO und BDSG den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über Datenschutzrechte und -risiken aufzuklären — die Befragungen liefern die wissenschaftliche Grundlage dafür. Die Vergabe erfolgt über das Beschaffungsamt des BMI nach qualitäts- und preisorientierten Kriterien.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung mit empirischen Bevölkerungsbefragungen und Datenerhebung
- Nachweisbare Kompetenz in der Planung und Durchführung von Omnibus- und Exklusiverhebungen
- Methodische Expertise in quantitativer Sozialforschung
- Eignung als Marktforschungsinstitut gemäß den formalen Vergabevoraussetzungen
- Referenzen über vergleichbare Aufträge im öffentlichen Sektor
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, im Folgenden "Auftraggeberin") hat gem. Art 57 Abs. 1 lit. b DSGVO und § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDSG den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren und sie darüber aufzuklären. Die Aufklärung und Sensibilisierung (im Folgenden kurz "Beratung") der Bevölkerung soll u. a. empirisch fundiert anhand von mehreren repräsentativen Bevölkerungsbefragungen, jeweils mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin, erfolgen. Die Befragungen sollen als Computer Assisted Telephone Interview (CATI, im Folgenden "Telefonbefragung") durchgeführt werden. Der Auftragnehmer führt die Befragungen jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitfenster ab Abruf durch die Auftraggeberin durch, damit die Auftragnehmerin in die Lage versetzt ist, in ihrer Beratungstätigkeit kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Für besonders kurzfristige Untersuchungen mit kurzer Befragungszeit bzw. wenigen Fragestellungen sind Einschaltung in Mehrthemen- bzw. Omnibus-Befragung (im Folgenden "Mehrthemenbefragung") vorgesehen. Für umfangreichere Untersuchungen mit langer Befragungszeit bzw. vielen Fragestellungen ist die Durchführung einer Befragung exklusiv für die Auftraggeberin (im Folgenden "Exklusivbefragung") vorgesehen. Um die oben genannten Anforderungen erfüllen zu können, soll ein Rahmenvertrag über Telefonbefragungen geschlossen werden, welcher die Durchführung von zwei bis maximal drei Exklusiverhebungen sowie drei bis maximal sechs Einschaltungen in eine Mehrthemenbefragung umfasst.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
gemäß Kriterienkatalog Leistung und Ziffer 3.8.2 Hinwise und besondere Bewerbungsbedingungen
- price30%
Preiskennzahl
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert