Durchführung von Männerberatung und Täterarbeit im Landkreis München

Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt München sucht einen Dienstleister für die Durchführung einer Männerberatung, die insbesondere Täterberatung bei häuslicher Gewalt sowie die Begleitung in familiengerichtlichen Verfahren umfasst. Das Angebot beinhaltet zudem eine Clearingstelle für allgemeine Lebenskrisen und findet in Räumlichkeiten des Landratsamtes statt. Der Auftrag ist auf eine langfristige Unterstützung ausgelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Das Landratsamt München schreibt die Durchführung einer spezialisierten Männerberatung aus. Der Fokus liegt auf der Täterarbeit für Männer, die Gewalt in Partnerschaften ausgeübt haben, sowie auf der Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten Münchner Modell, um einvernehmliche Umgangsregelungen bei Trennung oder Scheidung zu finden. Zusätzlich fungiert die Beratungsstelle als Anlaufpunkt für Männer in allgemeinen Lebenskrisen. Die Beratungen finden in den Räumlichkeiten des Landratsamtes statt. Der Auftrag wird rein über ein fachliches Konzept vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) - - - - - Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für die Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung": https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28325b-eu Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Männerberatung bietet Männern, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gegenüber ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartnerinnen/ -partnern ausgeübt oder angedroht haben, eine fachlich fundierte Täterberatung an. Außerdem werden in familiengerichtlichen Verfahren nach häuslicher Gewalt im Rahmen des Sonderleitfadens (Münchner Modell) zunächst getrennt geschlechtsspezifische und im positiven Verlauf gemeinsame Elterngespräche in Kooperation mit der Interventionsstelle Landkreis München (ILM) durchgeführt, um einvernehmliche Umgangsregelungen nach Trennung oder Scheidung zu erarbeiten. Darüber hinaus übernimmt die Männerberatung im Bereich der Durchführung von begleiteten Umgängen im Kontext häuslicher Gewalt in ausgewählten Einzelfällen die Umgangsbegleitung bzw. die Begleitung der Fachkräfte, die diesen Umgang durchführen. Des Weiteren ist die Männerberatung für alle Männer eine Clearingstelle für Lebenskrisen und unterschiedliche Problemlagen. Die Beratungen mit den Männern erfolgen in zugewiesenen Räumen des Landratsamtes München auf dem Stadtgebiet München.
Zuschlagskriterien
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Konzept
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung