Durchführung von Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Leipzig/Halle
Was wird ausgeschrieben
Es handelt sich um eine Vertragsänderung für die Erbringung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG am Flughafen Leipzig/Halle. Der Auftrag wird durch das Beschaffungsamt des BMI verwaltet. Es ist keine spezifische Laufzeit oder ein neuer Gesamtwert in der Änderungsbekanntmachung angegeben.
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Vor: Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Leipzig/Halle Nach: Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Leipzig/Halle
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Vertragsänderung für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Leipzig/Halle veröffentlicht. Dabei geht es um die Durchführung von Kontrollmaßnahmen gemäß dem Luftsicherheitsgesetz, die für den sicheren Flugbetrieb unerlässlich sind. Da es sich um eine Änderungsbekanntmachung handelt, wird ein bestehender Dienstleistungsvertrag angepasst, um den laufenden Betrieb der Luftsicherheit am Standort Leipzig/Halle sicherzustellen. Es werden keine neuen Bieter gesucht, sondern der bestehende Rahmen für die Sicherheitsdienstleistungen wird modifiziert.
Aufteilung in Lose
1 LotÄnderungsvertrag über die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Leipzig/Halle
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert