Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr für Vorklassen an Grundschulen im Wetteraukreis
Was wird ausgeschrieben
Der Wetteraukreis schreibt die Beförderung von Schülern für verschiedene Vorklassen an Grundschulen in neun Losen aus. Die Leistungen umfassen den täglichen Transport mit Kleinbussen (8-Sitzer) von der Haustür zur Schule und zurück. Der Auftrag ist ab Februar 2026 geplant und wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
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Die Leistungen umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von verschiedenen Vorklassen der Grundschulen. Zu den Grundschulen zählen folgende: Stadtschule Butzbach (Los 1) Fritz-Erler-Schule in Wöllstadt (Los 2) Jim-Knopf-Schule in Wölfersheim (Los 3) Maria-Sibylla-Merian Schule in Ortenberg (Los 4) Georg-August-Zinn Schule in Büdingen (Los 5) Ernst-Reuter-Schule in Bad Vilbel (Los 6) Stadtschule an der Wilhelmskirche in Bad Nauheim (Los 7) Grundschule am Römerbad in Karben (Los 8) Stadtschule Büdingen (Los 9) Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wetteraukreis sucht Transportunternehmen für den sogenannten freigestellten Schülerverkehr. Dabei werden Kinder, die Vorklassen von Grundschulen besuchen, täglich mit Kleinbussen direkt von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurückgebracht. Die Ausschreibung ist in neun einzelne Lose unterteilt, die jeweils eine bestimmte Schule oder einen Schulstandort betreffen, sodass sich Unternehmen auch nur für einzelne Strecken bewerben können. Insgesamt kommen 15 Kleinbusse zum Einsatz, um die Schüler zu befördern. Der Auftrag startet im Februar 2026 und wird rein über den günstigsten Preis vergeben.
Aufteilung in Lose
9 LoteMit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 11 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugka-tegorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 9 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 1 Kleinbus zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 7 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 5 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 1 Kleinbus zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 9 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 9 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 1 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 1 Kleinbus zu fahren.
Zuschlagskriterien
9 Kriterien- price100%
Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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Der Zuschlag je Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert