Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zur Lebensgemeinschaft Bingenheim
Was wird ausgeschrieben
Der Wetteraukreis schreibt die Beförderung von Schülern zur Lebensgemeinschaft Bingenheim für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 aus. Es handelt sich um eine tägliche Hinfahrt für ca. 6 Schüler. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
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Die Leistungen umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zur Lebensgemeinschaft Bingenheim für die Schuljahre 2026/2027 bis Schuljahr 2029/2030. Die Beförderungumfasst lediglich die Hinfahrt zur Lebensgemeinschaft Bingenheim. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wetteraukreis sucht einen Dienstleister für den freigestellten Schülerverkehr zur Lebensgemeinschaft Bingenheim, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Der Auftrag umfasst die tägliche Hinfahrt von derzeit sechs Schülern direkt von deren Wohnort zur Schule. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über vier Schuljahre von 2026 bis 2030. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Lebensgemeinschaft Bingenheim ist ein heilpädagogischer und sozialtherapeutischer Lebensort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung. Es werden Schü-ler/-innen i.d.R. im Alter von 6-21 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt. Die Rückfahrt ist nicht Bestandteil der Vergabe. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "PKW". Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 4 Fahrzeugen (PKW) zu fahren. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit (einschließlich der Vertragsverlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert