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Durchführung von Fahrgastzählungen und -befragungen im MVV-Verbundgebiet 2026/27

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
DienstleistungenMarktforschungÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikVerkehrsplanungOeffentlicher NahverkehrDatenerhebungMarktforschungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) schreibt die Durchführung von Fahrgastzählungen und -befragungen für die Jahre 2026 und 2027 aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich auf die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf am Inn sowie die Stadt und den Landkreis Landshut beziehen. Ziel ist die Erhebung valider Verkehrsdaten zur Netzplanung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vorbereitung, Durchführung und Datenerfassung einer Fahrgastzählung und - befragung 2026/27 in den Verbundlandkreisen Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf am Inn sowie in der kreisfreien Stadt und Landkreis Landshut.

VergabeHero-Einschätzung

Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) sucht Dienstleister für die Durchführung von Fahrgastzählungen und -befragungen in verschiedenen bayerischen Regionen. Die Aufgabe umfasst die gesamte Planung, praktische Durchführung vor Ort sowie die digitale Erfassung der Daten für das Fahrplanjahr 2026/2027. Der Auftrag ist in drei geografische Lose aufgeteilt, sodass Unternehmen sich für einzelne Landkreise oder die gesamte Region bewerben können. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über qualitative Kriterien, wobei die Einhaltung gesetzlicher Ausschlusskriterien zwingend nachzuweisen ist.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Vorlage aktueller amtlicher Führungszeugnisse auf Anforderung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Bietererklärung nach Anlage B02 erklärt der Bieter, dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme aus den o. g. Gründen zur Folge hätten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Los 1: Garmisch-Partenkirchen

Vorbereitung, Durchführung und Datenerfassung einer Fahrgastzählung und -befragung im Fahrplanjahr 2026/2027 im Verbundlandkreis Garmisch-Partenkirchen

CPV 79342310, 71300000Frist 5. Aug. 2026
LOT-0002Los 2: Mühldorf am Inn

Vorbereitung, Durchführung und Datenerfassung einer Fahrgastzählung und -befragung im Fahrplanjahr 2026/2027 im Verbundlandkreis Mühldorf am Inn.

CPV 79342310, 71300000Frist 5. Aug. 2026
LOT-0003Los 3: Kreisfreie Stadt und Landkreis Landshut

Vorbereitung, Durchführung und Datenerfassung einer Fahrgastzählung und -befragung im Fahrplanjahr 2026/2027 in der kreisfreien Stadt und Landkreis Landshut.

CPV 79342310, 71300000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • price

    Angebotspreis gemäß Anlage B04.

    70%
  • quality

    Wertungskriterien für die Qualität gemäß Anlage A08

    30%
  • price

    Angebotspreis gemäß Anlage B04.

    70%
  • quality

    Wertungskriterien für die Qualität gemäß Anlage A08.

    30%
  • price

    Angebotspreis gemäß Anlage B04.

    70%
  • quality

    Wertungskriterien für die Qualität gemäß Anlage A08

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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