Durchführung von Expertenprüfungen zur App-Sicherheit
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) sucht einen Dienstleister für die sicherheitstechnische Bewertung von Smartphone-Apps mittels manueller und automatisierter Verfahren. Es wird ein Rahmenvertrag über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit der Option auf Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten ausgeschrieben. Ziel ist die Unterstützung bayerischer Behörden bei der Freigabe von Apps für Dienstgeräte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen. Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet. Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht. Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) in Bayern möchte Experten beauftragen, die Smartphone-Apps auf Sicherheitslücken prüfen. Diese Prüfungen ergänzen ein bestehendes automatisiertes System und sollen Behörden helfen, Apps sicher auf Diensthandys freizugeben. Der ausgewählte Partner führt dabei sowohl manuelle als auch automatisierte Tests durch und erstellt detaillierte Berichte. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre und kann bei Bedarf auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem Leistungen je nach Bedarf abgerufen werden.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen. Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet. Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht. Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/44ef5808-9f87-4c46-a0da-c5eedb16c367/awardcriteria
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung