TED·431722-2026·Schließt in 47 Tagen

Durchführung von Abfallsortieranalysen für Bio- und Restabfall

Abfallentsorgungsverband Schwarze ElsterLauchhammer, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
47 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster schreibt die Durchführung von Sortieranalysen für Bio- und Restabfallmengen aus. Ziel ist die Untersuchung der Zusammensetzung sowie die Bestimmung von Berechnungsfaktoren für das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Der Auftrag umfasst die Analyse der über die Biotonne erfassten Mengen sowie der thermisch verwerteten Restabfallmengen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Leistung ist die Untersuchung der über die Biotonne erfassten und in der Bioabfallverwertungsanlage des AEV verwerteten Bioabfallmengen sowie der in die thermische Verwertung gelangenden Restabfallmengen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster sucht einen Dienstleister für die Analyse von Abfallproben aus der Biotonne und der Restabfallentsorgung. Dabei soll genau untersucht werden, welche Wert- und Problemstoffe sich noch im Müll befinden und wie sich die Zusammensetzung auf die Emissionsberichterstattung auswirkt. Diese Daten sind wichtig, um gesetzliche Vorgaben zur CO2-Bilanzierung und zum Brennstoffemissionshandelsgesetz zu erfüllen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Labore oder Beratungsunternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft.

UmweltdienstleistungenBeratung und AnalytikÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungEmissionsberichtAnalytikOeffentliche Auftraege
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Eigenerklärung zur Umsetzung der Russland-Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014)
  • Nachweis über die Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

siehe Vergabeunterlagen, zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG); Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat. Weitere Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) vorzulegen. Die Vergabestelle kann unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Nachforderung liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV aus-geschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Durchführung von Abfallsortieranalysen für den AEV Schwarze Elster

Restabfall: Im Fokus der Untersuchungen steht die detaillierte Bestimmung der noch im Restabfall enthaltenen Mengen an Wert- und Problemstoffen sowie die Untersuchung möglicher Abhängigkeiten von strukturellen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Des Weiteren sollen die Berechnungsfaktoren für Brennstoffe nach Anlage 1 Satz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bestimmt werden, um auf diese Weise gemäß Anlage 5 Teil 2 Nr.1 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) für die Restabfälle des AEV gültige Festwerte zu ermitteln. Die Restabfallanalyse soll im Einklang mit und auf methodischer Grundlage der Sächsischen Sortierrichtlinie 2014 (Stand 2016) erfolgen. Dazu sollen zwei Untersuchungszyklen zu je vier Untersuchungskampagnen zu unterschiedlichen Jahreszeiten zur Bestimmung der Abfallzusammensetzung für den Restabfall durchgeführt werden. Bioabfall: Die im Jahr 2019 eingeführte freiwillige Bioabfallsammlung hat einen inzwischen beachtlichen Durchdringungsgrad im Verbandsgebiet erreicht, weshalb für diese Abfallart eine nach vegetationsreicher und vegetationsarmer Jahreszeit differenzierte Ermittlung der Zusammensetzung sowie der Verunreinigung durch Störstoffe vorgesehen ist. Für die Analyse des Bioabfalls sind zwei Untersuchungszyklen zu je zwei Untersuchungskampagnen vorgesehen.

CPV 71610000, 79723000, 71335000, 90500000Frist 11. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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