Durchführung eines Webinars zur Markterschließung in Mosambik für KMU

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung eines Webinars im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU. Ziel ist die Vermittlung von Fachwissen über den Zielmarkt Mosambik im Bereich Bildung und Weiterbildung. Der Auftrag umfasst die inhaltliche Gestaltung sowie die Einbindung von Experten und hat eine Laufzeit von 360 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchte deutsche Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte unterstützen. Hierfür wird ein Dienstleister gesucht, der ein Webinar zum Thema Bildung und Weiterbildung mit Fokus auf den Zielmarkt Mosambik organisiert und durchführt. In diesem Webinar sollen Experten landesspezifische Rahmenbedingungen und Geschäftschancen für deutsche Firmen erläutern. Das Projekt ist Teil des Markterschließungsprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und findet digital statt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland (Art. 5k)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohngesetz)
- Erklärung gem. § 21 Abs. 3 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
- Zusicherung zur Einhaltung des Tariftreuegesetzes des Bundes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach § 56 Abs. 2 VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Aufteilung in Lose
1 LotWebinar für deutsche Unternehmen im Bereich Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Zielland: Mosambik Branche: Bildung / Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen) Möglicher Veranstaltungsort: Digital Möglicher Termin: Q4/2026 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Qualität des Umsetzungskonzept
- price30%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung