Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·439743-2026

Rahmenvereinbarung für Reifenkomplettservice für Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig

Stadt LeipzigLeipzig, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
€39k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leipzig schreibt einen Reifenkomplettservice für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion aus. Der Auftrag ist in drei Lose für PKW/Anhänger, Transporter und LKW unterteilt und auf eine Laufzeit von vier Jahren ab August 2026 angelegt. Das geschätzte Gesamtvolumen über alle Lose hinweg beläuft sich auf rund 302.882 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig

VergabeHero-Einschätzung

Die Branddirektion der Stadt Leipzig sucht einen Dienstleister für den kompletten Reifenservice ihrer Fahrzeugflotte. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die sich nach der Fahrzeugart richten: PKW und Anhänger, Transporter sowie LKW. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung auf vier Jahre angelegt und beginnt im August 2026. Neben dem Preis fließen auch Qualitätskriterien wie Reaktionsfähigkeit, ein Vorzugsservice und klimafreundliche Aspekte in die Bewertung ein.

DienstleistungenFahrzeugwartungÖffentliche VerwaltungFeuerwehrReifendienstFahrzeugwartungOeffentliche VerwaltungBranddirektionRahmenvereinbarung
Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Reifenkomplettservice für "Personenkraftwagen (PKW) und Anhänger"
€39k

Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge in der Fahrzeugkategorie "PKW und Anhänger" der Branddirektion für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.08.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 63.750,00 € netto erreicht ist.

CPV 34351100, 50116500, 50116510
LOT-0002Reifenkomplettservice für "Transporter"
€71k

Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge in der Fahrzeugkategorie "Transporter" der Branddirektion für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.08.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 113.250,00 € netto erreicht ist.

CPV 34351100, 50116500, 50116510
LOT-0003Reifenkomplettservice für "Lastkraftwagen (LKW)"
€193k

Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Durchführung eines Reifenkomplettservices für die Dienst- und Einsatzfahrzeuge in der Fahrzeugkategorie "LKW" der Branddirektion für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.08.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 312.800,00 € netto erreicht ist.

CPV 34351100, 50116500, 50116510
Bewertung

Zuschlagskriterien

12 Kriterien
  • quality

    Vorzugsservice

    20%
  • quality

    Reaktionsfähigkeit

    30%
  • quality

    Klimafreundliche Leistungserbringung

    10%
  • price

    Preis

    40%
  • quality

    Vorzugsservice

    20%
  • quality

    Reaktionsfähigkeit

    30%
  • quality

    Klimafreundliche Leistungserbringung

    10%
  • price

    Preis

    40%
  • quality

    Vorzugsservice

    20%
  • quality

    Reaktionsfähigkeit

    30%
  • quality

    Klimafreundliche Leistungserbringung

    10%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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