Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen in NRW
Was wird ausgeschrieben
Die JVA Castrop-Rauxel vergibt die Durchführung des Übergangsmanagements zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative B5. Der Auftrag umfasst drei regionale Lose: Region 2 (Ruhrgebiet/Niederrhein), Region 3 (Ruhrgebiet/Sauerland) und Region 5 (Ost-Westfalen-Lippe). In jeder Region sollen Nachsorgebüros eingerichtet und betrieben werden. Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, die Angebotsfrist endet am 08.06.2026.
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Durchführung des Übergangsmanagments zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen im Rahmen der Gemeinschaftsinitative B5
Die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel vergibt im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative B5 einen Auftrag zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen in Nordrhein-Westfalen. Das Übergangsmanagement soll in drei Regionen umgesetzt werden: im Ruhrgebiet/Niederrhein, im Ruhrgebiet/Sauerland und in Ostwestfalen-Lippe. Für jede Region sind Nachsorgebüros einzurichten und zu betreiben — also Anlaufstellen, die Haftentlassene bei der Jobsuche und beruflichen Qualifizierung unterstützen. Der Vertrag startet am 1. Oktober 2026. Bieter müssen nachweisen, dass sie entsprechende soziale Dienste durchführen können und die Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der fachlichen Eignung für soziale Dienste zur Wiedereingliederung
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (schwere Verfehlungen)
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (korruptives Verhalten)
- Erfahrung mit der Durchführung von Übergangsmanagement oder vergleichbaren Programmen
- Fähigkeit zur Einrichtung und zum Betrieb von Nachsorgebüros in den jeweiligen Regionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und §124 GWB wird verwiesen. Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB wird verwiesen.
Aufteilung in Lose
3 LoteRegion 2: Ruhrgebiet /Niederrhein mit den JVAen Duisburg-Hamborn, Essen, Geldern, Gelsenkirchen und Kleve. Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros sollen in Duisburg sowie in Gelsenkir-chen eingerichtet und betrieben werden.
Region 3: Ruhrgebiet/Sauerland mit den JVAen Attendorn, Bochum und Bochum-Langendreer, Castrop-Rauxel, Dortmund, Hamm, Schwerte und Werl. Die für diese Region vorgesehenen Nachsor-gebüros sollen in Dortmund (Ost) und Bochum (West) eingerichtet und betrieben werden.
Region 5: (Ost-)Westfalen-Lippe mit den JVAen Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Detmold, Herford, Hövelhof und Münster. Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros sollen in Bielefeld und Münster eingerichtet und betrieben werden.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung