Prüfung der Jahresrechnung ab Rechnungsjahr 2026
Was wird ausgeschrieben
Der Auftraggeber vergibt die gesetzliche Prüfung und Testierung seiner Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2026. Der Umfang umfasst die vollständige Abschlussprüfung der Bilanz und des Lageberichts sowie die Erstellung des Prüfungsberichts für die Beschlussfassung im Dezember 2026. Eine jährliche Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 ist vorgesehen, ohne dass ein automatischer Anspruch auf Verlängerung besteht. Der Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des SGB IV und SGB V sowie der Rotationserfordernisse.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der oberste Verband der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beauftragt einen externen Prüfer mit der gesetzlichen Prüfung seiner Jahresrechnung für das Jahr 2026. Dabei muss der Prüfer die Bilanz und den Lagebericht auf Rechts- und Ordnungsmäßigkeit überprüfen und ein Testat erteilen. Die Zusammenarbeit ist zunächst für ein Jahr geplant, kann aber jährlich unter Vorbehalt bis 2030 verlängert werden. Bewerber müssen als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer zugelassen sein und dürfen in den letzten fünf Jahren nicht bereits für denselben Verband tätig gewesen sein.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Zulassung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer
- Erfüllung der gesetzlichen Rotationserfordernisse (5-Jahres-Regel)
- Nachweis der Unabhängigkeit gemäß GWB und VgV
- Detailliertes Prüfungskonzept für Qualitätssicherung
- Referenzen in der Prüfung von Spitzenverbänden oder Krankenkassen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality40%
Qualität Konzept
- quality30%
Qualifikation und Erfahrung des Personals
- price30%
mit folgender Untergewichtung 70 % Festpreis Prüfung Jahresrechnung 30 % Stundensatz Schwerpunktprüfung
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung