TED·413095-2026

Durchführung der Baulandumfrage 2027 zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen

ForschungsdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungWissenschaft und ForschungForschung Und EntwicklungOeffentliche VerwaltungStadtplanungDatenerhebungStatistikWohnungsbau
Auftragswert
€378k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
1. Juli 2026
-33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) schreibt die Durchführung einer bundesweiten Baulandumfrage für das Jahr 2027 aus. Ziel ist die Erhebung repräsentativer Daten zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen im Rahmen des Forschungsprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt). Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 378.000 Euro.

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siehe Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht einen Dienstleister für die Durchführung einer bundesweiten Umfrage zum Thema Bauland. Dabei sollen Daten zu Flächen gesammelt werden, die für den Wohnungsbau oder die städtebauliche Innenentwicklung genutzt werden könnten. Diese Studie ist Teil des Forschungsprogramms 'Experimenteller Wohnungs- und Städtebau', kurz ExWoSt, das wissenschaftliche Erkenntnisse für die Stadtplanung liefert. Der Auftrag umfasst die methodische Vorbereitung, die Durchführung der Befragung und die statistische Auswertung der Ergebnisse. Der geschätzte Wert des Auftrags liegt bei etwa 378.000 Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) - Baulandumfrage 2027: Bundesweit repräsentative Stichprobe zu Bauland- und Innenentwicklungspotenzialen
€378k

siehe Leistungsbeschreibung

CPV 73000000Frist 1. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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