TED·260811-2026

Druck- und Multifunktionssysteme mit Software und Full-Service

BG Unfallklinik Frankfurt gGmbHFrankfurt am Main, GermanyVeröffentlicht 16. Apr. 2026
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
20. Mai 2026
-9 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH schreibt die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten aus. Der Vertrag basiert auf einem All-in-Miet- und Full-Service-Vertrag mit einer Laufzeit von 2555 Tagen (ca. 7 Jahre). Die Vergütung erfolgt über monatliche Mietraten für die Nutzung der Systeme und Software, während Wartung, Tonerversorgung und Serviceleistungen im Pay-per-Click-Modell nach tatsächlichem Schwarz-Weiß-Druckvolumen abgerechnet werden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.

VergabeHero-Einschätzung

Die BG Unfallklinik Frankfurt, ein Krankenhaus für Unfallchirurgie und Rehabilitation, benötigt neue Druck- und Multifunktionssysteme für mehrere Standorte. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Installation der Geräte inklusive der dazugehörigen Software sowie einen umfassenden Full-Service-Vertrag über knapp 7 Jahre. Die Bezahlung erfolgt über monatliche Mietraten für die Gerätenutzung und ein Pay-per-Click-Modell für Wartung, Toner und Service — das heißt, der Auftragnehmer erhält Geld nur für die tatsächlich gedruckten Seiten. Bewerber müssen unter anderem eine Eigenerklärung zur Eignung vorlegen und nachweisen, dass sie nicht von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen sind.

Office EquipmentIT ServicesHealthcareHealthcarePrint ManagementManaged Print ServicesOffice EquipmentHardware SupplyFull Service ContractHealthcare ItMulti Location Deployment
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zur Eignung gemäß VgV
  • Nachweis der Russland-Sanktionskonformität (EU-Verordnung 833/2014)
  • Keine Verstöße gegen AEntG, MiLoG, LkSG, AufenthG oder SchwArbG
  • Fähigkeit zur Lieferung und Installation an mehreren Standorten
  • Bereitschaft zur Abrechnung im Pay-per-Click-Modell
  • Full-Service-Kompetenz (Wartung, Tonerversorgung, Software)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Drucker und Printmanagement

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages. Die Vergütung erfolgt über monatliche Mietraten für die Nutzung der Systeme und Software. Wartung, Tonerversorgung und sonstige Serviceleistungen werden im Pay-per-Click-Modell abgerechnet, d. h. es werden ausschließlich die tatsächlich gedruckten s/w- und Farbseiten berechnet. Ein Mindestabnahmevolumen ist nicht vorgesehen. Die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Rücknahme der Systeme (vgl. Punkt A.13 des Leistungsverzeichnisses) sind im Mietpreis enthalten. Systemumzüge während der Vertragslaufzeit werden bei Bedarf durch den Auftragnehmer durchgeführt (optionale Leistungen). Entsprechende Umzugspauschalen werden separat vergütet und nur im Bedarfsfall abgerufen.

CPV 30121430Frist 20. Mai 20262555 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link