Druck, Aufarbeitung, Kuvertierung und Postversand von Briefwahl- und Stimmunterlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
800.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.08.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
  • Post- und Fernmeldedienste (64000000)
  • Post- und Kurierdienste (64100000)
  • Postdienste (64110000)
Bekanntmachungsnummer
520780-2024
Verfahrensnummer
2fe95bc7-fb48-4dd8-8683-93dd536841dc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Duisburg, Stabsstelle Wahlen und Informationslogistik, sucht Rahmenvertragspartner für den Druck, die Aufarbeitung und Kuvertierung sowie den Versand von Briefwahl- und sonstigen Abstimmungsunterlagen. Die Leistungen werden für alle Wahlen sowie Bürger- und Volksentscheide in Duisburg benötigt und sollen über zwei Lose bis zum 31. Dezember 2029 erbracht werden. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 800.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 10. September 2024 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarungen über Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen für Briefwahl- und sonstige Abstimmungsunterlagen (LOS 2)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen

    Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen bis zum 31.12.2029 über den Druck, die Aufarbeitung und die Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen (LOS 2) für alle in diesem Zeitraum anfallenden Wahlen und Bürger-/Volksentscheide in Duisburg. Gegenstand von LOS 1 ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Auftragnehmer übernimmt die nachfolgend beschriebenen Leistungen für alle Wahlen, Bürgerentscheide und Volksabstimmungen, die während der Vertragslaufzeit stattfinden. Im Jahr 2025 überschneiden sich die Zeiträume der Leistungserbringungen von Bundestagswahlen und Kommunalwahlen (Rat und Bezirksvertretung), Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr, Integrationswahl, Oberbürgermeisterwahl (inkl. möglicher Stichwahl). Der Auftraggeber wird die Leistungen durch Einzelaufträge abrufen. Die Leistungen für die kombinierten Wahlen im Jahr 2025 sind verbindlicher Auftragsgegenstand. Eine weitere Abrufpflicht des Auftraggebers besteht nicht. Bei außerordentlichen Wahlen, Bürgerentscheiden, Volks- oder sonstigen Abstimmungen ist eine Beauftragung mit kurzem Vorlauf möglich. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere folgende Leistungsbestandteile: - Beschaffung der Materialien, die für den Druck der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen erforderlich sind. - Druck der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen - Aufbereitung und Kuvertierung der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen - Reporting und datenschutzkonforme Materialvernichtung Bei Wahlen erfolgt die Zurverfügungstellung der Druckvorlagen ca. 90 Tage vor der Wahl. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten für die Zusammenstellung der individuellen Briefwahl und sonstigen Stimmunterlagen über eine Datenschnittstelle zur Verfügung. Bei Wahlen mit verschiedenen Wahlbezirken muss eine exakte Zuordnung der Stimmzettel zur wahlberechtigten Person erfolgen. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer vor der kombinierten Wahl im Jahr 2025 einen Ablauftest in Form einer simulierten Wahl durchführen. Die Höchstsumme aller nach der Rahmenvereinbarung in LOS 1 abgerufenen Einzelaufträge beträgt 800.000 EUR. Allgemeine Informationen Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Zusätzliche Informationen: 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

  • LOT-0002 · Postdienstleistungen für Briefwahl- und sonstige Abstimmungsunterlagen

    Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen bis zum 31.12.2029 über den Druck, die Aufarbeitung und die Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen (LOS 2) für alle in diesem Zeitraum anfallenden Wahlen und Bürger-/Volksentscheide in Duisburg. Gegenstand von LOS 2 ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Auftragnehmer übernimmt die nachfolgend beschriebenen Leistungen für alle Wahlen, Bürgerentscheide und Volksabstimmungen, die während der Vertragslaufzeit stattfinden. Im Jahr 2025 überschneiden sich die Zeiträume der Leistungserbringungen von Bundestagswahlen und Kommunalwahlen (Rat und Bezirksvertretung), Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr, Integrationswahl, Oberbürgermeisterwahl (inkl. möglicher Stichwahl). Der Auftraggeber wird die Leistungen durch Einzelaufträge abrufen. Die Leistungen für die kombinierten Wahlen im Jahr 2025 sind verbindlicher Auftragsgegenstand. Eine weitere Abrufpflicht des Auftraggebers besteht nicht. Bei außerordentlichen Wahlen, Bürgerentscheiden, Volks- oder sonstigen Abstimmungen ist eine Beauftragung mit kurzem Vorlauf möglich. Zugestellt werden müssen ca. 100.000 Briefsendungen mit möglichst kurzer Zustellfrist, maximal bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag. Die Anzahl der Briefsendungen kann nach oben oder unten abweichen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere folgende Leistungsbestandteile: - Zustellung von Sendungen mit Briefwahl- oder sonstigen Abstimmungsunterlagen - Transportdauer mit möglichst kurzer Zustellfrist, maximal bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (für Zustellungen in Deutschland) - Tracking in der Mindestform von Einlieferlisten - Bereitstellung geeigneter Transportmittel (Transportkisten) für den Transport der Briefsendungen Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer vor kombinierten Wahl im Jahr 2025 einen Ablauftest in Form einer simulierten Wahl durchführen. Die Höchstsumme aller nach der Rahmenvereinbarung in LOS 2 abgerufenen Einzelaufträge beträgt 600.000 EUR. Zusätzliche Informationen: 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen

Los 1: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung, zu Erfahrungen mit Problemen und Optimierungen aus vergangenen Projekten (Lessons Learned), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 2), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben. Los 2: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung einschl. Tracking (über die Mindestform von Einlieferlisten hinausgehend), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 1), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
40 %
Preis
60 %

LOT-0002 · Postdienstleistungen für Briefwahl- und sonstige Abstimmungsunterlagen

Los 1: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung, zu Erfahrungen mit Problemen und Optimierungen aus vergangenen Projekten (Lessons Learned), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 2), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben. Los 2: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung einschl. Tracking (über die Mindestform von Einlieferlisten hinausgehend), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 1), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
40 %
Preis
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 766747-2025

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