TED·314282-2026

Drei dieselgetriebene Berieselungsfahrzeuge für unter Tage

Niedersachsen
Peine, Germany·Veröffentlicht 7. Mai 2026
Industrial MachineryMining EquipmentSpecial Purpose VehiclesNuclear EnergyGovernmentMiningMining EquipmentUnderground VehiclesDust SuppressionNuclear Waste ManagementSpecial VehiclesPublic Sector ProcurementGermany
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Juni 2026
-39 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beschafft drei dieselgetriebene Berieselungsfahrzeuge für den Einsatz unter Tage im Endlager Konrad (ehemaliges Eisenerzbergwerk). Die Fahrzeuge bestehen aus einem seriennahen Trägerfahrzeug mit Maytec-Abroll-Kippsystem (kompatibel zum bestehenden System AR-L 55-1/KWS) und einer Transportmulde mit Berieselungseinheit. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Für die Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen drei dieselgetriebene Berieselungsfahrzeuge für den Einsatz unter Tage beschafft werden. Die Berieselungsfahrzeuge bestehen aus 2 Baugruppen. Aus einem seriennahen Trägerfahrzeug mit Maytec-Abroll-Kippsystem, dass kompatibel zu dem unter Tage vorhandenen Maytec-Abroll-Kippsystem AR - L 55 - 1 / KWS sein muss, und einer Transportmulde mit der Berieselungseinheit. Der AN hat seiner Planung der Berieselungsfahrzeuge alle einschlägigen Gesetze, Technische Regeln, Verordnungen, Satzungen, Vorschriften, Genehmigungen, Erlaubnisse usw. sonstige öffentlich-rechtliche Normen, Verpflichtungen und Auflagen, Anordnungen und Vorschriften des AG zu beachten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beschafft drei dieselgetriebene Berieselungsfahrzeuge für den Einsatz unter Tage im Endlager Konrad. Das Endlager entsteht in einem ehemaligen Eisenerzbergwerk in Niedersachsen und wird für die Einlagerung radioaktiver Abfälle genutzt. Die Fahrzeuge müssen mit dem bestehenden Maytec-Abroll-Kippsystem unter Tage kompatibel sein und bestehen aus einem Trägerfahrzeug sowie einer Transportmulde mit Berieselungseinheit zur Staubbekämpfung. Bewerber müssen die Eignungsvoraussetzungen gemäß § 123 und 124 GWB erfüllen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung gemäß § 123 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Eignung gemäß § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Kompatibilität mit Maytec-Abroll-Kippsystem AR-L 55-1/KWS
  • Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Technischer Regeln und Vorschriften
  • Fahrzeuge für den Einsatz unter Tage im Bergwerk

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 GWB

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von drei Berieselungsfahrzeugen für unter Tage

Für die Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen drei dieselgetriebene Berieselungsfahrzeuge für den Einsatz unter Tage beschafft werden. Die Berieselungsfahrzeuge bestehen aus 2 Baugruppen. Aus einem seriennahen Trägerfahrzeug mit Maytec-Abroll-Kippsystem, dass kompatibel zu dem unter Tage vorhandenen Maytec-Abroll-Kippsystem AR - L 55 - 1 / KWS sein muss, und einer Transportmulde mit der Berieselungseinheit. Der AN hat seiner Planung der Berieselungsfahrzeuge alle einschlägigen Gesetze, Technische Regeln, Verordnungen, Satzungen, Vorschriften, Genehmigungen, Erlaubnisse usw. sonstige öffentlich-rechtliche Normen, Verpflichtungen und Auflagen, Anordnungen und Vorschriften des AG zu beachten.

CPV 43100000Frist 4. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis zu 100%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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