TED·472693-2026·Schließt in 41 Tagen

Doppelboden-Arbeiten für den Neubau des Stadthauses Lippstadt

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauleistungenOeffentliche VerwaltungBodenbelagsarbeitenStadthaus NeubauInnenausbau
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Lippstadt schreibt Doppelboden-Arbeiten für den Neubau ihres neuen Stadthauses aus. Das Projekt umfasst die Verlegung von Doppelböden mit verschiedenen Belägen wie Linoleum oder Textil auf einer Bruttogrundfläche von ca. 16.500 Quadratmetern. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 19. August 2026.

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Doppelboden-Arbeiten für den Neubau der Stadtverwaltung in Lippstadt

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Lippstadt plant den Neubau ihres Stadthauses und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Ausführung von Doppelboden-Arbeiten. Bei einem Doppelboden handelt es sich um einen speziellen Bodenaufbau, der einen Hohlraum für Leitungen und Technik unter der eigentlichen Bodenoberfläche schafft. Der Auftrag umfasst die Verlegung dieser Böden in Teilbereichen des Gebäudes, wobei unterschiedliche Oberflächenbeläge wie Linoleum oder bauseitig bereitgestellte Textilbeläge zum Einsatz kommen. Das gesamte Bauvorhaben erstreckt sich über eine Bruttogrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000QSA Neubau Stadthaus Lippstadt - Doppelboden-Arbeiten

Doppelbodenarbeiten für das Bauvorhaben Neubau Stadthaus Lippstadt mit einer BGF von ca. 16.500 qm. Leistungen u.a.: Verlegen eines Doppelboden in einem Teilbereich des Gebäudes mit Linoleum-Belag bzw. bauseitigem Belag (Textil).

CPV 45210000, 45216110Frist 19. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    -/-

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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