TED·462245-2026·Schließt in 30 Tagen

Fliesenarbeiten für die Erlebniswelt Deutsches Optisches Museum in Jena

Thüringen
Jena, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und FreizeitFliesenarbeitenDenkmalschutzOeffentliches BauvorhabenMuseumsbauSanierung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stiftung Deutsches Optisches Museum schreibt Fliesenarbeiten für die Sanierung eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie einen zugehörigen Neubau in Jena aus. Der Auftrag umfasst insgesamt ca. 795 m² Fliesenfläche, verteilt auf Neubau- und Bestandsbereiche, inklusive historischer Ergänzungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 5. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bei dem Projekt Erlebniswelt Deutsches Optisches Museum handelt es sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes der ehemaligen Optiker Schule und einen sich dem Bestandsgebäude angliedernden Neubau. In der ehemaligen Optikerschule werden Ausstellungsräume hergestellt. Der Neubau übernimmt barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes sowie öffentliche Funktionen und Nebenfunktionen, die für den Betrieb eines Museumsbau, erforderlich sind. Auftraggeber der Maßnahme ist die Stiftung Deutsches Optisches Museum: Die vorliegend zu beauftragenden Leistungen umfassen die Fliesenarbeiten für die gesamte Baumaßnahme. In der Hauptsache handelt es sich um die Bereiche der sanitären Anlagen, Küchen und Nasszellen, sowie das Ausbessern und Ergänzen von Fliesen im Bestand. Die Hauptpositionen sind: - Bodenfliesen Neubau ca. 230 m2 - Wandfliesen Neubau ca. 400 m2 - Bodenfliesen Bestand nach historischem Vorbild ca. 60 m2 - Bodenfliesen Bestand, historische, ergänzen ca. 30 m2 - Wandfliesen Bestand neu ca. 50 m2 - Bodenfliesen Bestand neu ca. 25 m2

VergabeHero-Einschätzung

Die Stiftung Deutsches Optisches Museum plant die Umgestaltung der ehemaligen Optikerschule in Jena zu einer modernen Erlebniswelt. Das Projekt umfasst sowohl die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus als auch einen funktionalen Neubau. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Fachbetriebe für Fliesenarbeiten gesucht, die sowohl in den neuen Sanitär- und Küchenbereichen als auch bei der denkmalgerechten Instandsetzung historischer Bodenbeläge im Bestand tätig werden. Insgesamt sind rund 795 Quadratmeter Fliesenfläche zu verlegen, wobei besonderes Augenmerk auf die historische Substanz gelegt wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001DOM | Erlebniswelt Deutsches Optisches Museum | Fliesenarbeiten

Bei dem Projekt Erlebniswelt Deutsches Optisches Museum handelt es sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes der ehemaligen Optiker Schule und einen sich dem Bestandsgebäude angliedernden Neubau. In der ehemaligen Optikerschule werden Ausstellungsräume hergestellt. Der Neubau übernimmt barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes sowie öffentliche Funktionen und Nebenfunktionen, die für den Betrieb eines Museumsbau, erforderlich sind. Auftraggeber der Maßnahme ist die Stiftung Deutsches Optisches Museum: Die vorliegend zu beauftragenden Leistungen umfassen die Fliesenarbeiten für die gesamte Baumaßnahme. In der Hauptsache handelt es sich um die Bereiche der sanitären Anlagen, Küchen und Nasszellen, sowie das Ausbessern und Ergänzen von Fliesen im Bestand. Die Hauptpositionen sind: - Bodenfliesen Neubau ca. 230 m2 - Wandfliesen Neubau ca. 400 m2 - Bodenfliesen Bestand nach historischem Vorbild ca. 60 m2 - Bodenfliesen Bestand, historische, ergänzen ca. 30 m2 - Wandfliesen Bestand neu ca. 50 m2 - Bodenfliesen Bestand neu ca. 25 m2

CPV 45431000Frist 5. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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