Dolmetscherdienstleistungen für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sucht einen Dienstleister für Dolmetscherleistungen für die Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag umfasst die sprachliche Unterstützung für diese Beratungsangebote.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) schreibt Dolmetscherdienste für zwei wichtige Beratungsangebote aus: das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“. Ziel ist es, eine barrierefreie Kommunikation für Hilfesuchende sicherzustellen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt, können sich interessierte Unternehmen zunächst für die Teilnahme bewerben, bevor sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die genauen Anforderungen an die Sprachdienstleistungen und den Umfang sind in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Einhaltung der Sanktionsverordnungen
- Vollständige Einreichung der geforderten Nachweise zum Teilnahmeantrag
- Zwingende Einreichung der Unterlagen gem. Punkt 9.2 a) sowie 9.3 b) und c) der Bewerbungsbedingungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es wird auf die in den Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO aufgeführten Ausschlussgründe verwiesen. Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags/Angebotes und mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag oder späteren Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob er deren Nachforderung im Rahmen der § 56 Abs. 2, 3 VgV verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu Punkten 9.2 a) sowie 9.3 b) und c) der Bewerbungsbedingungen werden nicht nachgefordert und führen daher zwingend zum Ausschluss von der Bewertung der Teilnahmeanträge, wenn diese nicht eingereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Zeitplan
- 5. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung