Inhaltliche Erschließung und Dokumentation von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesverwaltungsgericht sucht externe Dienstleister für die systematische Erschließung und Dokumentation von jährlich rund 8.000 verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Der Auftrag ist in acht inhaltsgleiche Lose unterteilt und hat eine Laufzeit von drei bis sechs Jahren. Die Erschließung erfolgt über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Software innerhalb eines bundesweiten Dokumentationsverbunds.
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Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht möchte die inhaltliche Erschließung von Urteilen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte an externe Dienstleister auslagern. Dabei geht es darum, Gerichtsentscheidungen systematisch zu erfassen, mit anderen Rechtsinformationen zu verknüpfen und gegebenenfalls mit sogenannten Orientierungssätzen zu versehen, die den Kerninhalt zusammenfassen. Die Arbeit erfolgt über eine spezielle Software des Gerichts. Der Auftrag ist in acht identische Lose aufgeteilt, um die Bearbeitung von jährlich etwa 8.000 Entscheidungen zu bewältigen. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens drei und maximal sechs Jahre.
Aufteilung in Lose
8 LoteDas Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert