Fliesenarbeiten für Neubau Betriebsrestaurant und Konferenzzentrum DLR Oberpfaffenhofen
Was wird ausgeschrieben
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) vergibt Fliesenarbeiten und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Betriebsrestaurants mit Konferenzzentrum am Standort Oberpfaffenhofen. Die Leistungen umfassen Boden- und Wandabdichtungen mit Reaktionsharz (ca. 1.010 m² Boden, 1.150 m² Wand) sowie Verlegung von Bodenfliesen in Großküche und Sanitärbereichen. Die geschätzte Auftragssumme beträgt ca. 472.000 EUR bei einer Ausführungszeit von 390 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Neubau für das Betriebsrestaurant und Konferenzzentrum befindet sich in der Mitte des DLR Standorts in Oberpfaffenhofen. Essen – Konferieren – Vernetzen. Die wesentlichen Funktionen werden in einer Raumcollage auf der X-, Y- und Z-Achse arrangiert. Küche/ Speisenausgabe, die beiden Restaurants, der große Konferenzsaal sowie die Besprechungsräume werden als Bausteine mit variierender Raumhöhe auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) vergibt Fliesenarbeiten und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Betriebsrestaurants mit Konferenzzentrum am Standort Oberpfaffenhofen in Bayern. Die Arbeiten umfassen Abdichtungen mit Reaktionsharz auf etwa 2.160 Quadratmetern Fläche sowie die Verlegung von Fliesen in der Großküche und den Sanitärbereichen. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 472.000 Euro, die Ausführungszeit beträgt etwa 13 Monate. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Fachkunde im Bereich Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
- Eignung nach VOB/A §6e EU
- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach GWB §123
- Keine fakultativen Ausschlussgründe nach GWB §124
- Nachweis von Referenzen für vergleichbare Fliesenverlegearbeiten
- Gewerbeanmeldung für Fliesenlegerhandwerk
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus GWB §123 (zwingend) und §124 (fakultativ) bzw. VOB/A §6e EU, sofern keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß GWB §125 bzw. VOB/A §6f EU nachgewiesen werden. Soweit nicht anders gefordert, können nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. Eignungsleiher/Nachunternehmer entsprechende vorläufige Eigenerklärungen im Formblatt „Eignungserklärung“ vornehmen. Eine Überprüfung zu ggf. vorliegenden Verfehlungen wird über das Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregister vorgenommen. Sollten Verfehlungen vorliegen oder eingetragen sein, müssen ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden. GLEICHES GILT FÜR ALLE NACHGENANNTEN AUSSCHLUSSKRITERIEN. Nur sofern gemäß VOB/A §16a EU zugelassen.
Aufteilung in Lose
1 LotAbdichtung AIV-F: - Abdichtung Boden AIV-F Reaktionsharz W1-I bis W3-I, einschl. Grundierung ca. 1.010 m2 - Abdichtung Wand AIV-F Reaktionsharz W2-I bis W3-I, einschl. Grundierung ca. 1.150 m2 - Dichtbänder W1-I bis W3-I ca. 1.800 m - Dichtmanschetten ca. 375 St. - Einbauteile einbauen, andichten, (Rohrhülsen, Küchenrinnen) ca. 110 St. Fliesenarbeiten: - Bodenfliesen Großküche, Feinsteinzeug, R10-B – R12-V4, teilw. Hohlkehlfliesen ca. 915 m2 - Bodenfliesen Sanitärbereiche, Steinzeug, R10-B ca. 95 m2 - Wandfliesen Großküche, Steinzeug ca. 1.100 m2 - Wandfliesen Sanitärbereiche, Steinzeug ca. 80 m2 Verfugungsarbeiten: - Fugenabdichtung elast. Dichtstoff Silikon ca. 1.850 m Ausführungszeitraum: voraussichtlich August 2026 - August 2027 Zur Sicherstellung der technischen und gestalterischen Anforderungen des Projekts, ist für die ausgeschriebenen Fliesenarbeiten die Nennung von Leitfabrikaten erforderlich, um die geforderte Qualität der Leistung eindeutig, vollständig und zweifelsfrei zu beschreiben. Die Fliesen müssen die technisch vielfältigen Anforderungen des Anwendungsfalls ‚Großküche‘ erfüllen sowie sich in Farbton, Struktur, Kornanteil, Oberflächenbild und Maßhaltigkeit präzise in das übergeordnete architektonische Material- und Farbkonzept einfügen - speziell im Bereich der vorhandenen bauseitigen Terrazzoböden. Diese technischen und gestalterischen Anforderungen sind wesentlicher Bestandteil der planerischen Konzeption und beeinflussen das Erscheinungsbild des Gesamtprojekts maßgeblich. Insbesondere die notwendige Abstimmung auf die vorhandenen Terrazzoflächen erfordert eine Referenz, welche die planerisch definierte Materialwirkung eindeutig festlegt, da die optischen und haptischen Merkmale der Fliesen technisch nur eingeschränkt beschreibbar sind. Besonders die Farb- und Oberflächenbeschaffenheit, Farb- und Chargenkonstanz, in Verbindung mit Maßhaltigkeit und Kalibrierung, Oberflächenhärte und Abriebverhalten, Rutschhemmung mit definierter Mikrostruktur, Chemikalienbeständigkeit sowie Lichtreflexionsgrad sind in ihrer Gesamtheit nicht ausreichend durch allgemeine technische Parameter oder Normverweise beschreibbar. Ohne Benennung eines Leitfabrikats wäre eine hinreichend präzise Leistungsbeschreibung nicht möglich; dies würde zu Auslegungsunsicherheiten und Qualitätsabweichungen führen sowie das Risiko erhöhen nicht vergleichsfähige Angebote zu erhalten. Die Nennung des Leitfabrikats erfolgt ausschließlich zur Qualitäts- und Funktionsdefinition. Zur Wahrung des Wettbewerbs wird gemäß § 7 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A ausdrücklich festgelegt, dass gleichwertige Produkte anderer Hersteller zugelassen sind, sofern diese die beschriebenen gestalterischen und technischen Anforderungen vollständig erfüllen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
100 % Preis
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung