Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·496511-2026

Bereitstellung von Server-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum

Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
IT-DienstleistungenHardware-BeschaffungGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungForschung und LehreServer InfrastrukturIt HardwareMedizinische ForschungDatenintegrationOeffentliche AusschreibungEu Foerderung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universitätsmedizin Greifswald schreibt die Beschaffung einer Server-Infrastruktur für ihr Datenintegrationszentrum (DIZ) aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag, der im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben wird. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch EU-Mittel.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bereitstellung von Server-Infrastruktur zum Betrieb eines Datenintegrationszentrum an der Universitätsmedizin Greifswald

VergabeHero-Einschätzung

Die Universitätsmedizin Greifswald sucht einen Anbieter für die Bereitstellung einer neuen Server-Infrastruktur. Diese Technik ist notwendig, um ein sogenanntes Datenintegrationszentrum zu betreiben, in dem medizinische Forschungsdaten sicher verarbeitet und gespeichert werden. Der Auftrag wird im offenen Verfahren ausgeschrieben und durch EU-Fördermittel unterstützt. Da es sich um hochspezialisierte IT-Hardware für den medizinischen Forschungsbereich handelt, ist eine präzise technische Umsetzung erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001DIZ-Serverinfrastruktur

Siehe Leistungsbeschreibung

CPV 48820000, 30233000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • quality

    gem. Leistungsbeschreibung

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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