Digitalisierungsberatung und Einzelcoachings für 500 touristische Betriebe in Ostbayern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.12.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 500.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Tourismusverband Ostbayern e.V.
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2023
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Beratung im Bereich Projektleitung (72224000)
- Personalschulung (79632000)
- Coaching (79998000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 722170-2023
- Verfahrensnummer
- 41fab56f-d094-4baf-8753-7c63a0c89120
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Tourismusverband Ostbayern e.V. beauftragt Beratungs- und Schulungsleistungen zur Digitalisierung von 500 touristischen Leistungsträgern in den Destinationen Bayerischer Wald sowie Bayerisches Golf- und Thermenland. Die Leistungen umfassen unter anderem Konzeptentwicklung, Betriebsakquise, individuelle Einzelcoachings, Schulungs- und Beratungsunterlagen sowie Projektabwicklung und Dokumentation. Ziel ist es, die digitale Sichtbarkeit und Qualität der Angebote zu verbessern und die Entwicklung online buchbarer Produkte zu unterstützen. Die Umsetzung ist bis August 2026 vorgesehen; das maximale Auftragsvolumen beträgt 550.000 Euro netto.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffungsgegenstand sind im Rahmen eines Förderprojekts die Planung und Ausführung von Beratungsmaßnahmen bei vor allem kleinstrukturierten touristischen Leistungsträgern mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Um eine relevante anhaltende Digitalisierungsentwicklung anzustoßen, sollen im Zuge dieses Projekts 500 touristische Leistungsträger in individuellen Einzelcoachings (inkl. Akquise, Vor-/Nachbereitung, Schulungsmaterial etc.) sensibilisiert, informiert und zur Erstellung von digitalem Content motiviert werden, um die digitale Sichtbarkeit des Angebots zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und den Weg zum online buchbaren Produkt zu ebnen. Angesichts der großen und heterogenen Zielgruppe mit einem niedrigen Digitalisierungsniveau ist eine sehr regionalspezifische und intensive Betreuung notwendig, um einen nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Daher wird für die Umsetzung eine Laufzeit bis August 2026 veranschlagt. Die Leistungen (= Betriebscoachings im weiteren Sinne inkl. Betriebsakquise, Durchführung, Vor- und Nachbereitung, Schulungs-/Beratungsunterlagen etc.) des Auftragnehmers umfassen folgende Projektphasen (s. Leistungsbeschreibung [Anlage 802]): 1. Konzept und Material 2. Betriebsakquise 3. Betriebscoaching im engeren Sinne 4. Projektabwicklung und Dokumentation Alle diese Leistungen müssen best- und schnellstmöglich erbracht werden. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 550.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber diesem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch "Einzelabrufe" während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, maximal von dem Auftragnehmer einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber dem Auftragnehmer beauftragte Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber dem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistungen der Beratung und Schulung (Betriebscoaching) von touristischen Leistungsträgern zur Digitalisierung in Ostbayerns Destinationen Bayerischer Wald und Bayerisches Golf- und Thermenland
Beschaffungsgegenstand sind im Rahmen eines Förderprojekts die Planung und Ausführung von Beratungsmaßnahmen bei vor allem kleinstrukturierten touristischen Leistungsträgern mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Um eine relevante anhaltende Digitalisierungsentwicklung anzustoßen, sollen im Zuge dieses Projekts 500 touristische Leistungsträger in individuellen Einzelcoachings (inkl. Akquise, Vor-/Nachbereitung, Schulungsmaterial etc.) sensibilisiert, informiert und zur Erstellung von digitalem Content motiviert werden, um die digitale Sichtbarkeit des Angebots zu erhöhen, die Qualität zu verbessern und den Weg zum online buchbaren Produkt zu ebnen. Angesichts der großen und heterogenen Zielgruppe mit einem niedrigen Digitalisierungsniveau ist eine sehr regionalspezifische und intensive Betreuung notwendig, um einen nachhaltigen Effekt zu erzeugen. Daher wird für die Umsetzung eine Laufzeit bis August 2026 veranschlagt. Die Leistungen (= Betriebscoachings im weiteren Sinne inkl. Betriebsakquise, Durchführung, Vor- und Nachbereitung, Schulungs-/Beratungsunterlagen etc.) des Auftragnehmers umfassen folgende Projektphasen (s. Leistungsbeschreibung [Anlage 802]): 1. Konzept und Material 2. Betriebsakquise 3. Betriebscoaching im engeren Sinne 4. Projektabwicklung und Dokumentation Alle diese Leistungen müssen best- und schnellstmöglich erbracht werden. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 550.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber diesem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch "Einzelabrufe" während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, maximal von dem Auftragnehmer einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber dem Auftragnehmer beauftragte Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber dem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
Frist: 21.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hinweis: Die Teilnahmeanträge müssen mit Ablauf der Teilnahmefrist und die Angebote mit Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist vollständig sein. Der Auftraggeber limitiert sich hiermit, dass er fehlende (sowie unvollständige und fehlerhafte) Unterlagen sowie Preis-angaben NICHT nachfordern wird. Er wird also keine Unterlagen nachfordern (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hinweis: Die Teilnahmeanträge müssen mit Ablauf der Teilnahmefrist und die Angebote mit Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist vollständig sein. Der Auftraggeber limitiert sich hiermit, dass er fehlende (sowie unvollständige und fehlerhafte) Unterlagen sowie Preis-angaben NICHT nachfordern wird. Er wird also keine Unterlagen nachfordern (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 155232-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.